Rechtsprechung zu § 1618a BGB
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BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99

Zu den Voraussetzungen des engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs bei Beanspruchung von Ausbildungsunterhalt für ein Studium, das nach Abschluß einer Ausbildung zur Sekretärin aufgenommen wird.

BGB § 1610 Abs. 2

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BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit Haushaltsangehörigen ist verfassungsgemäß - kein Herstellungs-, Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzanspruch bei Weigerung bezüglich Vertragsabschlusses vor Inkrafttreten des Verbots - Leistungsklage

1. Das gesetzliche Verbot, Verträge zwischen Pflegekassen und Haushaltsangehörigen eines Pflegebedürftigen über die entgeltliche Erbringung von Pflegeleistungen abzuschließen, ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Pflegeperson eine ausgebildete Pflegekraft ist.

2. Die bereits vor Inkrafttreten des ausdrücklichen Verbots ausgesprochene Weigerung einer Pflegekasse, einen solchen Vertrag abzuschließen, begründet keine Herstellungs-, Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzansprüche.

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