Rechtsprechung zu § 1619 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
3
BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R
Gründe: I. Die Beklagte fordert vom Kläger den Betrag von 2. 268 DM zurück, den dieser als Arbeitgeberausgleich für die Entgeltfortzahlung an seinen Sohn erhalten hat.
von
3
BFH, 26.02.2002 - X R 61/99
1. § 11 Abs. 3 Satz 1 GewStG verweist u. a. auf die durch § 2 Abs. 2 und 6 HAG legaldefinierten Begriffe des "Hausgewerbetreibenden" und der "fremden Hilfskräfte".
2. "Fremde Hilfskräfte" (§ 2 Abs. 6 HAG) des Hausgewerbetreibenden sind alle aufgrund von Arbeitsverträgen - auch aushilfsweise - bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich solcher, die nahe Angehörige i. S. von § 2 Abs. 5 Buchst. a bis c HAG sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben (entgegen BFH-Urteil vom 4. Oktober 1956 V 96/ 56 S, BFHE 63, 383, BStBl III 1956, 343).
GewStG § 11 Abs. 2 und 3 Satz 1; HAG § 2 Abs. 2, 5 und 6
von
3
BGH, 23.09.1999 - X ZR 114/96
Ob der Empfänger das Erlangte seinem Ehegatten als Drittem unentgeltlich zugewendet hat, ist im Verhältnis zum Gläubiger nicht nach Gesichtspunkten des ehelichen Güterrechts zu beurteilen. Vom Merkmal der Unentgeltlichkeit im Sinne des § 822 BGB sind sowohl unentgeltliche Zuwendungen im Sinn des Schenkungsrechts als auch jedenfalls im Regelfall sonstige, objektiv unentgeltliche "unbenannte" Zuwendungen erfaßt.
BGB § 822
