Rechtsprechung zu § 1626 BGB
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BVerfG, 07.03.2001 - 2 BvR 2108/00

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG zulässig und begründet.

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BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

a) Die sogenannte Hausmann-Rechtsprechung findet entsprechende Anwendung, wenn der Unterhaltspflichtige in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner zusammenlebt und ein aus dieser Beziehung stammendes Kind betreut.

b) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein seinem geschiedenen Ehegatten Unterhaltspflichtiger unter Aufgabe seiner bisherigen Erwerbstätigkeit in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Haushaltsführung und Kinderbetreuung übernehmen darf (Fortführung des Senatsurteils vom 13. März 1996 - XII ZR 2/ 95 - FamRZ 1996, 796).

BGB § 1570

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BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R

Gründe: I. Die Klägerin begehrt Erziehungsgeld (ErzG) für ihr am 16. März 1994 geborenes Pflegekind A.

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BGH, 24.05.2000 - XII ZB 72/97

Gründe: I. Aus der Ehe der Antragstellerin (Mutter), deutsche Staatsangehörige, und des Antragsgegners (Vater), tunesischer Staatsangehöriger, stammt die am 13. Mai 1993 geborene Tochter Sarah. Die Parteien leben seit Februar 1995 getrennt. Das Kind lebt seither bei der Mutter. Der Vater hat ...

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BGH, 21.03.2000 - 1 StR 609/99

Gründe: Das Landgericht Traunstein hat den Angeklagten wegen in Regensburg und Umgebung begangenen Diebstahls in zwei Fällen, wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, wegen Beleidigung (Fälle II. 1a bis d der Urteilsgründe) sowie wegen einer in der Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau ...

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BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

a) Hat sich gerade das Risiko verwirklicht, über das aufgeklärt werden mußte und tatsächlich aufgeklärt worden ist, so spielt es regelmäßig keine Rolle, ob bei der Aufklärung auch andere Risiken der Erwähnung bedurften. Vielmehr kann aus dem Eingriff keine Haftung hergeleitet werden, wenn der Patient in Kenntnis des verwirklichten Risikos seine Einwilligung erteilt hat.

b) Das Erfordernis eines Aufklärungsgesprächs gebietet bei einer Routineimpfung nicht in jedem Fall eine mündliche Erläuterung der Risiken. Es kann vielmehr genügen, wenn dem Patienten nach schriftlicher Aufklärung Gelegenheit zu weiteren Informationen durch ein Gespräch mit dem Arzt gegeben wird.

BGB § 823 Dd

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BSG, 16.11.1999 - B1 KR 16/98 R

Gründe: I. Streitig ist, in welcher Höhe dem Kläger Kosten für die während eines Krankenhausaufenthalts von seiner geschiedenen Ehefrau geleistete Haushaltshilfe zu erstatten sind.

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BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96

Gründe: I. 1. Der im Mai 1989 geborene Beschwerdeführer zu 1) ist der leibliche Sohn der M. Im Juni 1990 wurde die Kindesmutter in das Landeskrankenhaus Bonn zwangseingewiesen. Der Beschwerdeführer zu 1) und seine im November 1987 geborene Schwester F. wurden daraufhin von den Beschwerdeführern zu ...

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