Rechtsprechung zu § 1626a BGB
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BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 463/01

Tarifliche Versorgungsregelung - nichteheliche Kinder

Die Regelung des § 10 Nr. 4 des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe, daß die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und weitere drei Monate - falls kein Ehegatte vorhanden ist - vorrangig an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen sind, die mit dem Verstorbenen in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte, verstößt weder gegen das Verbot der Benachteiligung nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

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BGH, 14.05.2008 - XII ZB 225/06

Das Recht auf Umgang mit seinen Eltern steht dem Kind als höchstpersönliches Recht zu und kann deswegen auch nur von ihm, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Falle eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger, nicht aber von dem sorgeberechtigten Elternteil im eigenen Namen gerichtlich geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerfG Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/ 04 - FamRZ 2008, 845).

BGB § 1684 Abs. 1

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BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

a) Zur Verwertbarkeit eines gerichtlichen Abstammungsgutachtens, das nicht hätte eingeholt werden dürfen, weil die Anfechtung der Vaterschaft auf eine heimlich eingeholte DNA-Analyse gestützt war (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 162, 1 und vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/ 03 - FamRZ 2005, 342 ff.).

b) Zu den prozessualen Möglichkeiten des Kindes, die Rechtmäßigkeit einer solchen Beweisanordnung durch Zwischenurteil klären zu lassen.

ZPO §§ 355 Abs. 2, 372 a, 387 analog, 640 Abs. 2 Nr. 2; BGB §§ 1600 Abs. 1 Nr. 1, 1600 b Abs. 1 Satz 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1

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BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03

Zum Erfordernis des unverhältnismäßigen Nachteils im Sinne des § 1748 Abs. 4 BGB.

BGB § 1748

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BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis, die einem nicht-sorgeberechtigten ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes nach § 23 Abs. 1, 2. Halbsatz in Verbindung mit § 17 Abs. 1 AuslG erteilt werden kann.

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BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis; Wegfall der Asylberechtigung; Aufenthaltsberechtigung; kleinere Straftaten; Ausweisungsgrund; getrennt lebender nichtehelicher Vater; nichteheliches Kind; Familienschutz; Sperrwirkung der Abschiebung.

Der Widerruf einer nach § 68 AsylVfG erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG ist bei Wegfall der Asylberechtigung nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Ausländer die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach § 27 Abs. 2 AuslG oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AuslG unter Berücksichtigung der Zeiten seiner asylbedingten Aufenthaltserlaubnis erfüllt.

GG Art. 6; EMRK Art. 8; AuslG § 8 Abs. 2 Satz 2, § 24 Abs. 1, § 27 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Nr. 4; AsylVfG § 68

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BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG zugunsten des mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kindes.

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BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

a) Die sogenannte Hausmann-Rechtsprechung findet entsprechende Anwendung, wenn der Unterhaltspflichtige in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner zusammenlebt und ein aus dieser Beziehung stammendes Kind betreut.

b) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein seinem geschiedenen Ehegatten Unterhaltspflichtiger unter Aufgabe seiner bisherigen Erwerbstätigkeit in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Haushaltsführung und Kinderbetreuung übernehmen darf (Fortführung des Senatsurteils vom 13. März 1996 - XII ZR 2/ 95 - FamRZ 1996, 796).

BGB § 1570

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BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99

Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

Ein Angestellter einer Landesversicherungsanstalt in den neuen Bundesländern kann weder nach § 616 BGB iVm § 52 Abs. 1 Buchst a BAT-TgRV-O noch nach § 52 Abs. 3 Unterabs 1 BAT-TgRV-O bezahlte Freistellung aus Anlaß der Niederkunft seiner mit ihm nicht verheirateten Lebensgefährtin verlangen. Die Beschränkung des Anspruchs auf die Niederkunft der Ehefrau verstößt nicht gegen Art 3 Abs. 1 und Art 6 GG.

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BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz, mit dem die Beschwerdeführer im Hinblick auf das zwischen ihnen bestehende Vater-Kind-Verhältnis den Aufschub aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen den Beschwerdeführer zu 1. bis zur ...

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