Rechtsprechung zu § 1626c BGB
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BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

Die Regelung des § 1626 a BGB, nach der das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen voraussetzt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

BGB § 1626 a, GG Art. 6

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