Rechtsprechung zu § 163 BGB
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BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03
a) § 91 InsO ist im Falle der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit den Sicherungsmaßnahmen des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 InsO nicht entsprechend auf die Zeit zwischen Eröffnungsantrag und Insolvenzeröffnung anwendbar.
b) Das gesetzliche Vermieterpfandrecht an eingebrachten pfändbaren Sachen des Mieters entsteht mit der Einbringung, auch soweit es erst künftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert (Bestätigung von BGH, Urt. v. 20. März 1986 - IX ZR 42/ 85, WM 1986, 720, 721).
c) Das der Sicherung des Mietzinsanspruchs dienende Vermieterpfandrecht kann insolvenzrechtlich nicht in weiterem Umfang angefochten werden als die Mietzinszahlung selbst. Dem Vermieter steht deshalb in der Insolvenz des Mieters ein anfechtungsfreies Absonderungsrecht zu, soweit die von dem Pfandrecht erfassten Gegenstände bereits vor der Krise eingebracht wurden.
InsO §§ 91 Abs. 1, § 130 Abs. 1, § 140 Abs. 1, Abs. 3; BGB § 562
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BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03
Hat der Schuldner Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung abgetreten oder verpfändet, so ist eine solche Verfügung unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen.
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BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 46/04 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung - Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Wert des Rechts auf Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) insoweit, als die Beklagte in ihrer Rentenhöchstwertfestsetzung den Vorleistungswert des Klägers wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente um 24 Kalendermonate dauerhaft um 7, 2 vH kürzte.
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BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02
Eine unbestimmt befristete Kündigung ist regelmäßig unwirksam.
BGB §§ 564 a. F., 542 n. F.
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BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R
Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Stammrecht - Einzelanspruch - Anspruchskonkurrenz
1. Wird während einer Rente wegen Berufsunfähigkeit auf Zeit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit bewilligt, entsteht der erste Einzelanspruch hieraus nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats.
2. Die Stammrechte auf Rente wegen Berufsunfähigkeit und auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit entstehen auf Grund unterschiedlicher Versicherungsfälle und haben verschiedene Sicherungsziele. Sie bestehen selbständig nebeneinander.
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BGH, 28.05.2002 - XI ZR 336/01
a) Der Schadensersatzanspruch gegen einen Effektenkommissionär, der eine Gelegenheit zum auftragsgemäßen Erwerb von Aktien versäumt hat, ist auf Naturalrestitution gerichtet.
b) Zur Frage der Anwendbarkeit des § 254 Abs. 2 BGB in Fällen, in denen der Kommittent es unterlassen hat, den Schaden durch einen Deckungskauf zu mindern.
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BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01
1. Wird der Mitunternehmeranteil gegen einen gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreis veräußert, so ist das Entgelt zwingend als laufende nachträgliche Betriebseinnahme in der Höhe zu versteuern, in der die Summe der Kaufpreiszahlungen das - ggf. um Einmalleistungen gekürzte - Schlusskapitalkonto zuzüglich der Veräußerungskosten überschreitet (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Ist der Veräußerer eine natürliche Person, so ist über die Erfassung der Entgelte als nachträgliche Betriebseinnahmen nicht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Mitunternehmerschaft (hier: KG), sondern bei der Einkommensteuerveranlagung des Veräußerers zu entscheiden.
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. a, § 24 Nr. 2; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
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BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98
Gibt eine Bank Darlehensmittel zur Finanzierung eines Grundstückskaufes durch Kaufpreishinterlegung bei einem Notar aus der Hand, kann sie die erbrachte Leistung grundsätzlich nicht durch spätere einseitige Verwahrungsanweisungen einschränken.
BNotO § 23
