Rechtsprechung zu § 1631 BGB
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BFH, 24.08.2004 - VIII R 18/04
Es ist verfassungsgemäß, dass der durch § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG i. d. F. des FamFöG für die Jahre 2000 und 2001 eingeführte Betreuungsfreibetrag nur für Kinder, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert sind, gewährt wurde.
EStG (i. d. F. des FamFöG) § 32 Abs. 6 Satz 1; GG Art. 3, Art. 6
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BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen - Nichterreichbarkeit der Ausbildungsstätte in angemessener Zeit - Unzumutbarkeit der Verweisung auf die elterliche Wohnung aus schwerwiegenden sozialen Gründen
Tatbestand: Im Streit ist die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Zeit vom 20. Oktober bis 31. Dezember 1997.
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BGH, 17.01.2007 - XII ZR 166/04
a) § 1612 b Abs. 5 BGB ist auf privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) weder direkt noch entsprechend anwendbar.
b) Die mit dieser Bestimmung bezweckte Sicherung des Existenzminimums ist für volljährige Kinder durch eine entsprechende Bemessung des nach der ersten Einkommensgruppe in der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Unterhalts sicherzustellen.
BGB § 1612 b Abs. 5
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BGH, 22.11.2006 - XII ZR 24/04
Altersvorsorgeunterhalt kann für die Vergangenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an verlangt werden, in dem er ausdrücklich geltend gemacht worden ist. Es reicht für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen vielmehr aus, dass von diesem Auskunft mit dem Ziel der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs begehrt worden ist.
BGB §§ 1361 Abs. 1 Satz 2, 1360 a Abs. 3, 1613 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
a) Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG ist nur dann zulässig, wenn im Vorlagebeschluss hinreichend dargelegt wird, dass das vorlegende Oberlandesgericht bei Befolgung der Rechtsansicht, von der es abweichen will, eine andere als die von ihm beabsichtigte Endentscheidung treffen müsste.
b) Der Betreuer ist als gesetzlicher Vertreter des Betreuten grundsätzlich befugt, in ärztliche Maßnahmen auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten einzuwilligen.
c) Im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB umfasst diese Befugnis ausnahmsweise auch das Recht, erforderlichenfalls einen der ärztlichen Maßnahme entgegenstehenden Willen des Betreuten zu überwinden (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 145, 297 ff.).
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BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
a) Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen.
b) Auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes ist seine - um eine Ausbildungspauschale verminderte - Ausbildungsvergütung ebenfalls in vollem Umfang bedarfsdeckend anzurechnen.
c) Beides gilt auch dann, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.
BGB §§ 1602 Abs. 1, 1610, 1612 b Abs. 3; EStG § 74 Abs. 1 Satz 3
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BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02
Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/ 01 - FamRZ 2003, 445 ff.).
BGB §§ 1603 Abs. 2, 1612 b Abs. 5, 1684 Abs. 1
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BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03
Die Gefahr, daß bei einem Mädchen gambischer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthalts in Gambia eine Beschneidung vorgenommen wird, rechtfertigt es, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht gem. § 1666 Abs. 1 BGB insoweit zu entziehen, als es um die Entscheidung geht, ob das Kind nach Gambia verbracht wird. Ob diese Maßnahme allein ausreicht, um einen effektiven Schutz des Kindes zu gewährleisten, hat der Tatrichter im Rahmen seines Auswahlermessens zu entscheiden.
BGB § 1666; MSA Art. 3, Art. 8
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BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00
a) Zur Frage der allgemeinen Schulausbildung eines Kindes im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB (hier: Besuch der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung - Höhere Handelsschule)
b) Zur Barunterhaltspflicht beider Elternteile gegenüber sogenannten privilegierten volljährigen Kindern.
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BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00
Die gegen den Willen eines Betreuten in regelmäßigen, hier zweiwöchentlichen, Zeitabständen durchzuführende Dauermedikation mit Neuroleptika und die zwangsweise Zuführung des Betreuten zu dieser - jeweils kurzfristigen - Behandlung stellen keine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahme dar und sind nicht nach § 1906 Abs. 2 i. V. mit Abs. 1 Nr. 2 oder § 1906 Abs. 4 BGB genehmigungsfähig.
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 4
