Rechtsprechung zu § 1641 BGB
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BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

a) § 676 a BGB hindert Kreditinstitute nicht daran, sich rechtsgeschäftlich zum Abschluß von Überweisungsverträgen und zur Durchführung von Überweisungen zu verpflichten.

b) Zum Rückzahlungsanspruch von Eltern, die Geld auf Konten ihrer Kinder überwiesen haben, um die Besteuerung der Kapitalerträge zu vermeiden.

BGB § 181, § 676 a, § 812

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BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

Zum Anwendungsbereich des § 352 StGB bei Honorarvereinbarungen.

StGB § 352

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