Rechtsprechung zu § 166 BGB
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BGH, 02.05.2000 - XI ZR 243/99
Tatbestand: Die Kläger verlangen die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages, den sie mit der beklagten Sparkasse zur Finanzierung ihrer Beteiligung an einem Immobilienfonds geschlossen haben.
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BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04
Zur ergänzenden Auslegung eines Kaufvertrags zwischen einem Kraftfahrzeughändler und einem Verbraucher bezüglich der Kosten einer Gebrauchtwagengarantieversicherung für einen von dem Verbraucher zunächst als Leasingfahrzeug genutzten Gebrauchtwagen, der durch Ausübung einer Kaufoption zustande gekommen ist, die der Händler dem Verbraucher vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eingeräumt hatte.
BGB § 157
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BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung.
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
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BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06
Der Umstand, dass sich der Geschädigte erfolglos um die Rückzahlung einer Geldanlage bemüht hat, führt auch dann nicht zu der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis von den Tatbestandsmerkmalen der schädigenden Handlung (hier: Betrug, § 263 StGB), wenn der Geschädigte vermutet, dass das Geld nicht in der vereinbarten Anlageform verwendet worden ist.
BGB § 852 (Fassung bis 31. Dezember 2001)
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BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Soweit Arglist die Kenntnis offenbarungspflichtiger Umstände voraussetzt, kann sich der Tatrichter nicht mit der Feststellung begnügen, der Verkäufer habe sich der "Kenntnis bewußt verschlossen". Ausreichend ist demgegenüber, daß der Verkäufer die Umstände zwar nicht positiv kennt, ihr Vorhandensein aber für möglich hält und sie nicht offenbart, obwohl er weiß oder billigend in Kauf nimmt, daß die Umstände für die Entschließung des anderen Teils von Bedeutung sind.
BGB § 463 Satz 2 a. F.
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BGH, 27.09.2002 - V ZR 320/01
Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
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BGH, 10.07.2001 - XI ZR 198/00
a) Eine Vollmacht, die zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages erteilt wird, muß grundsätzlich nicht die Mindestangaben über die Kreditbedingungen (§ 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG) enthalten.
b) Auch das Gebot einer wirksamen Umsetzung von Gemeinschaftsrecht erfordert das nicht.
BGB § 167; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1; EG-Verbraucherkreditrichtlinie Art. 2 Abs. 1 lit. a)
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BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00
Haben die Parteien eines Teilungsabkommens eine Ausschlußfrist vereinbart, nach der Ansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn sie innerhalb von drei Jahren seit Kenntnis vom Schadensfall angemeldet worden sind, so kann es für den Beginn der Frist auf die Kenntnis der Mitarbeiter der für Regresse zuständigen Abteilung der Körperschaft anstelle derjenigen der Leistungsabteilung ankommen.
BGB §§ 133 C, 157 G, 166, 852
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BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
Wenn ein Versicherer dem Versicherungsnehmer den Beweis für die Echtheit seiner Unterschrift auf dem Versicherungsantrag dadurch unmöglich macht, daß er die Originale der Versicherungsanträge nach Mikroverfilmung vernichtet, so trifft den Versicherer die Beweislast für die Fälschung der Unterschrift.
