Rechtsprechung zu § 166 BGB
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BGH, 21.07.2005 - VII ZR 240/03
Zum arglistigen Verschweigen einer Setzungsgefahr nach sachverständiger Beratung über deren Unerheblichkeit.
BGB § 638 a. F.
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BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag.
BGB § 157
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BGH, 17.06.2005 - V ZR 78/04
Macht der Anspruchsteller geltend, ihm stehe das im Grundbuch eingetragene Recht nicht zu, so kann er nicht nach § 894 BGB Grundbuchberichtigung verlangen.
Beruht die Eintragung des Rechts auf einem Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit er leugnet, so kann er die Unwirksamkeit im Wege der Feststellungsklage geltend machen.
BGB § 894
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BFH, 30.03.2004 - VII R 27/03
1. Ein Anspruch auf nachträgliche Bestätigung des Ausgangs einer Erstattungsware aus dem Gebiet der Gemeinschaft auf einem Duplikat der Ausfuhranmeldung (Zusatzblatt) für Erstattungszwecke lässt sich Art. 5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 800/ 1999 nicht entnehmen.
2. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung von Art. 486 Abs. 3 ZKDVO a. F. oder aus dem Anspruch auf Auskunftserteilung nach Art. 11 ZK.
VO (EG) Nr. 800/ 1999 Art. 5 Abs. 5; VO (EWG) Nr. 2454/ 93 Art. 486 Abs. 3; VO (EWG) Nr. 2913/ 92 Art. 11 Abs. 1
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BGH, 15.01.2004 - IX ZR 152/00
Zur Abgrenzung der gegenständlich beschränkten Bürgschaft von der Zeitbürgschaft.
Wird auf Wunsch des Bürgen eine als Zeitbürgschaft zu verstehende Befristung seiner Haftung vereinbart, so ist eine Klausel überraschend, mit der sich der Gläubiger formularmäßig von der Anzeigeobliegenheit freizeichnet.
Streiten der Gläubiger und der Bürge darüber, ob eine vereinbarte Befristung als Zeitbürgschaft oder nur als gegenständliche Beschränkung der Haftung zu verstehen ist, trägt der Gläubiger die Beweislast für den von ihm behaupteten Inhalt der Bürgschaft; sichert die Bürgschaft einen Kontokorrentkredit, stellt dies regelmäßig ein wesentliches Beweisanzeichen dafür dar, daß eine gegenständliche Beschränkung vereinbart ist.
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BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 4.03
Gründe: I. Der Kläger, zuletzt Regierungsamtsrat der Beklagten, wurde durch Urteil des Landgerichts M. vom 25. April 1995 wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluss ...
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BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02
a) Ein BGB-Gesellschafter, der sich im Darlehensvertrag der kreditsuchenden Gesellschaft wirksam verpflichtet hat, sich in Höhe der auf seine Beteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Privatvermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB).
b) Ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben worden, kann der Vertretene sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Geschäftsbesorgerin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).
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BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft zivilgerichtliche Entscheidungen über gegen eine Bank geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie.
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BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02
a) Terminoptionsvermittler haben optionsunerfahrene Kunden unmißverständlich, schriftlich und in auffälliger Form darauf hinzuweisen, daß ein Disagio auf das eingesetzte Kapital das Chancen-Risiko-Verhältnis aus dem Gleichgewicht bringt, und daß ein höheres Disagio Anleger aller Wahrscheinlichkeit nach im Ergebnis praktisch chancenlos macht.
b) Wird Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken von Warentermin- oder Optionsgeschäften verlangt, beginnt die Verjährungsfrist nicht, bevor der Gläubiger die Umstände kennt, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt.
