Rechtsprechung zu § 168 BGB
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BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98
Die gewillkürte Prozeßstandschaft ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Prozeßvoraussetzung, ohne deren Feststellung nicht aus Gründen der Prozeßökonomie in der Sache entschieden werden darf.
Eine Ermächtigung zur Prozeßführung erlischt mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Ermächtigenden.
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BVerwG, 21.03.2005 - 7 C 13.04
Vollstreckungsabwehrklage; Vollstreckungsgegenklage; Kostenfestsetzungsbeschluss; gerichtlicher Vergleich; abweichende Kostenvereinbarung; Einwendungsausschluss; Vertretungsmacht von Behördenbediensteten.
Mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen - aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ergangenen - Kostenfestsetzungsbeschluss kann eingewandt werden, vor Abschluss des Vergleichs sei außergerichtlich eine davon abweichende Vereinbarung über die Kosten getroffen worden.
Mitarbeiter einer Behörde, die bevollmächtigt sind, diese zu vertreten, verlieren ihre Vollmacht nicht, wenn der Behördenleiter einem Rechtsanwalt Prozessvollmacht erteilt.
VermG § 37 Abs. 2; VwGO §§ 164 und 167 Abs. 1; ZPO § 767; BGB § 164 Abs. 1, § 167 Abs. 1 und § 168
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BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04
Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.
EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Nr. 2, § 5 Abs. 4a, § 52 Abs. 6a Satz 1 i. d. F. des UntStRFoG; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1, § 76 Abs. 1, § 123 Abs. 1 Satz 2, § 126 Abs. 6 Satz 1, § 155; HGB § 240 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1; InsO § 115 Abs. 1, § 116 Satz 1, § 117 Abs. 1; ZPO § 240
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BFH, 18.01.2007 - IV R 53/05
Die Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten i. S. des § 183 Abs. 1 Satz 1 AO durch die Feststellungsbeteiligten wirkt regelmäßig auch für künftige Bescheide in Feststellungsverfahren, und zwar auch soweit diese zurückliegende Feststellungszeiträume betreffen.
AO § 183 Abs. 1 Satz 1
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BFH, 21.03.2002 - VII R 7/01
Ist eine Prozessvollmacht im Innenverhältnis zwischen der Klägerin und ihrem Prozessbevollmächtigten gekündigt worden, so kann der Klägerin ein etwaiges nachfolgendes Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten nicht zugerechnet werden, auch wenn das Erlöschen der Prozessvollmacht dem Gericht noch nicht mitgeteilt worden ist.
FGO § 54 Abs. 2, §§ 56, 155; ZPO § 85 Abs. 2
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BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00
Weckt ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner eigenen Bevollmächtigung, darf das Gericht diese auch von Amts wegen prüfen.
ZPO § 88
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BGH, 30.06.2000 - V ZR 116/99
Tatbestand: Die beklagten Eheleute sind Eigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks Flurstück 2 der Gemarkung H. Das Grundstück ist mit einem Vorkaufsrecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Nachbargrundstücke Flurstück 2/ 3 und 2/ 4 belastet. Eigentümer der herrschenden ...
