Rechtsprechung zu § 1682 BGB
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BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung einer Waisenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Speziell geht es um Fälle, in denen der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der das in dieser Gemeinschaft lebende, nicht mit ihm verwandte Kind des anderen Partners ...

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BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00

Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen.

BGB § 1684 Abs. 1, 2 (= § 1634 Abs. 1 a. F.)

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BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKiEntÜ) gewährleistet die Beachtung des Kindeswohls im Zusammenspiel von Rückführung als Regelfall und Ausnahmen nach Art. 13 und Art. 20 HKiEntÜ. Die restriktive Auslegung dieser Ausnahmeklauseln ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Im Sonderfall gegenläufiger Rückführungsanträge ist eine nähere Prüfung des Kindeswohls anhand von Art. 13 HKiEntÜ verfassungsrechtlich geboten.

Aus der verfassungsrechtlichen Verankerung des Kindeswohls in Art. 6 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ergibt sich die Pflicht, das Kindeswohl verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, daß den Kindern bereits im familiengerichtlichen Verfahren ein Pfleger zur Wahrung ihrer Interessen zur Seite gestellt wird, wenn zu besorgen ist, daß die Interessen der Eltern in einen Konflikt zu denen ihrer Kinder geraten.

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