Rechtsprechung zu § 1685 BGB
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BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98
Zur Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern im Falle der Anfechtung einer Entscheidung zu einem von ihnen begehrten Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB.
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BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02
Zu den Anforderungen an die sozial-familiäre Beziehung einer Bezugsperson des Kindes.
BGB § 1685 Abs. 2
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BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater (so genannter biologischer Vater) in seinem Interesse, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen. Ihm ist verfahrensrechtlich die Möglichkeit zu eröffnen, die rechtliche Vaterposition zu erlangen, wenn dem der Schutz einer familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern nicht entgegensteht.
Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung. Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 1600, 1685 BGB, § 1711 Abs. 2 BGB a. F.
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BVerfG, 20.09.2006 - 1 BvR 1337/06
Gründe: I. Der Beschwerdeführer behauptet, leiblicher Vater des 2004 geborenen Sohns der Eheleute H. zu sein und wendet sich gegen die Verweigerung von Umgangs- und Auskunftsansprüchen.
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BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung einer Waisenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Speziell geht es um Fälle, in denen der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der das in dieser Gemeinschaft lebende, nicht mit ihm verwandte Kind des anderen Partners ...
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BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes
Tatbestand: Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers, insbesondere darüber, ob der Kläger die Voraussetzungen der VergGr. IV a Fallgr. 1 a, 1 b der allgemeinen Vergütungsgruppen für Angestellte oder der VergGr. IV a Fallgr. 15, 16 der Vergütungsgruppen für Angestellte ...
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BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
Gründe: I. 1. Der im Mai 1989 geborene Beschwerdeführer zu 1) ist der leibliche Sohn der M. Im Juni 1990 wurde die Kindesmutter in das Landeskrankenhaus Bonn zwangseingewiesen. Der Beschwerdeführer zu 1) und seine im November 1987 geborene Schwester F. wurden daraufhin von den Beschwerdeführern zu ...
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BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03
Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die seiner Auffassung nach unzureichende Bemessung seines Rechts auf Umgang mit seinen Kindern.
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BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Voraussetzung für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Berichtigung eines Gesetzesbeschlusses ist dessen offensichtliche Unrichtigkeit. Diese kann sich nicht allein aus dem Normtext, sondern insbesondere auch unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs und der Materialien des Gesetzes ergeben.
Teilt die Bundesregierung oder der Bundestag eine Materie in verschiedene Gesetze auf, um auszuschließen, dass der Bundesrat Regelungen verhindert, die für sich genommen nicht unter dem Vorbehalt seiner Zustimmung stehen, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare verletzt Art. 6 Abs. 1 GG nicht. Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.
Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass nichtehelichen Lebensgemeinschaften verschiedengeschlechtlicher Personen und verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften der Zugang zur Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwehrt ist.
