Rechtsprechung zu § 1786 BGB
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BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07
Behörde; Bestellung; Bestellungsbehörde; Privater; privater Dritter; maßgeblich; maßgebliche Rechtsgrundlage; Begründungselement; Vergütung; Auslagen; Vergütungsanspruch; Kostentragung; Vorfinanzierung; Risikoausfall; Analogie; Normzweck; Interessenlage; gesetzliche Vertreter.
1. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG räumt dem gesetzlichen Vertreter, der auf Antrag eines Dritten bestellt worden ist, keinen Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner baren Auslagen gegen die Bestellungsbehörde ein.
2. Normzweck und Interessenlage gebieten keine analoge Anwendung von Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG mit der Folge, dass der gesetzliche Vertreter einen Vergütungs- und Erstattungsanspruch gegen einen privaten Dritten geltend machen kann, der seine Bestellung beantragt hat.
VermG § 11b Abs. 1; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3; VwVfG § 16 Abs. 3
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BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 5.03
Staatliche Verwaltung, Beendigung; Vermögenswert, unbekannter Eigentümer; Vertreter, gesetzlicher; Vergütungsanspruch; Auslagenersatz; Aufwendungsersatzanspruch; Schuldverhältnis, auftragsähnliches; Leistungsbescheid.
Die Behörde, die um die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerts ersucht hat, darf vom Eigentümer den Ersatz der Kosten einer angemessenen Vergütung des Vertreters und der ihm erstatteten baren Auslagen verlangen. Ansprüche des gesetzlichen Vertreters gegen den vertretenen Eigentümer können nicht durch Leistungsbescheid festgesetzt werden.
VermG - § 11 b Abs. 1; VwVfG - § 16 Abs. 3
