Rechtsprechung zu § 179 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
35
BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

a) Ist eine im Privatrechtsverkehr namens der Gemeinde abgegebene Verpflichtungserklärung des Bürgermeisters für die Gemeinde nur deshalb nicht bindend, weil sie der Bürgermeister entgegen der kommunalrechtlichen Bestimmung (hier: § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung von Baden-Württemberg) nicht unterzeichnet hat, kann er von dem betroffenen Adressaten der Verpflichtungserklärung nicht als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

b) Zur Anwendung des § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB bei Vertragsverhandlungen mit dem Bürgermeister einer Gemeinde.

c) Zur persönlichen Haftung des Bürgermeisters nach § 839 BGB und zum Inhalt seiner Schadensersatzpflicht in einem solchen Fall.

BGB §§ 179, 839 A; BadWürttGO § 54 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

2
von
35
BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

a) Ein Unternehmer, der mit einem Dritten (hier: Wohnungsbauunternehmen als Verwalter von Mietwohnungen) einen Werkvertrag geschlossen hat, in dem die Entgeltfrage umfassend geregelt ist, hat gegen den durch die Erbringung der Werkleistung Mitbegünstigten (hier: Wohnungseigentümer) keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, auch wenn er seinen Entgeltanspruch gegenüber dem anderen Vertragsteil nicht durchsetzen kann.

b) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen (Bestätigung von BGH NJW-RR 1989, 970).

BGB §§ 677, 683, 179

Volltext bei lexetius.com

3
von
35
BGH, 02.02.2000 - VIII ZR 12/99

Zur Frage der fahrlässigen Unkenntnis des Fehlens der Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 3 BGB.

BGB § 179

Volltext bei lexetius.com

4
von
35
BGH, 22.02.2002 - V ZR 113/01

Das Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung steht einem in Anspruch genommenen Vertreter ohne Vertretungsmacht in Abwehr einer Haftung nach § 179 BGB selbständig zu.

BGB § 179

Volltext bei lexetius.com

5
von
35
BGH, 05.02.2007 - II ZR 84/05

a) Die Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des nach § 4 GmbHG vorgeschriebenen Formzusatzes trifft ausschließlich den für die Gesellschaft auftretenden Vertreter (Bestätigung des Sen. Urt. v. 8. Juli 1996 - II ZR 258/ 95, NJW 1996, 2645).

b) Dies gilt entsprechend bei Weglassung des Rechtsformzusatzes "BV" einer niederländischen Besloten Vennootschap, wenn der durch den für sie auftretenden Vertreter verursachte Rechtsschein in Deutschland entstanden ist und sich dort ausgewirkt hat.

GmbHG § 4; BGB § 179

Volltext bei lexetius.com

6
von
35
BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

Macht ein Arbeitnehmer gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB Erfüllungsansprüche geltend, finden tarifliche Ausschlussfristen Anwendung. Hat der Arbeitnehmer zuvor gegenüber dem vermeintlichen Arbeitgeber Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht, wird hierdurch das Erlöschen der Ansprüche verhindert. Diese Wirkung bleibt bestehen, wenn der Arbeitnehmer später diese Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht erhebt.

Volltext bei lexetius.com

7
von
35
BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

a) Ersatzansprüche des Vermieters/ Verpächters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Miet-/ Pachtsache gegen den vollmachtlosen Vertreter des Mieters/ Pächters (§ 179 Abs. 1 BGB) verjähren in der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB a. F./ § 548 Abs. 1 BGB n. F.

b) Zu den Voraussetzungen einer solchen Verjährung.

c) Die "Rückgabe" der Miet-/ Pachtsache im Sinne von § 558 Abs. 2 BGB a. F./ § 548 Abs. 1 BGB n. F. setzt grundsätzlich einen vollständigen Besitzverlust des Mieters/ Pächters sowie die Kenntnis des Vermieters/ Verpächters hiervon voraus (Bestätigung von Senatsurteil vom 7. Februar 2001 - XII ZR 118/ 98 - NJ 2001; 535 f.).

BGB §§ 558 a. F., 548, 179 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

8
von
35
BAG, 07.04.2003 - 5 AZB 2/03

Rechtsweg - Vertreter ohne Vertretungsmacht

Nimmt eine Partei des Arbeitsvertrags jemanden als Vertreter ohne Vertretungsmacht auf die Erfüllung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis oder auf Schadensersatz für solche Forderungen in Anspruch (§ 179 BGB), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Der vollmachtlose Vertreter ist Rechtsnachfolger i. S. d. § 3 ArbGG.

Volltext bei lexetius.com

9
von
35
BGH, 21.07.2005 - IX ZR 193/01

Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, der den Auftrag erhält, den Anspruch eines Mandanten durchzusetzen, welcher nicht sicher benennen kann, wer von mehreren in Betracht kommenden Personen sein Vertragspartner ist.

BGB § 675

Volltext bei lexetius.com

10
von
35
BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 613/05

Handelndenhaftung bei einer AG in Gründung - Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 AktG haftet, wer vor Eintragung der Aktiengesellschaft in ihrem Namen handelt. Diese Haftung setzt voraus, dass die Gesellschaft bereits errichtet, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht