Rechtsprechung zu § 180 BGB
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BVerwG, 25.03.2003 - 8 B 166.02

Gründe: Die Beschwerde, deren Zulässigkeit offen bleiben kann, hat in der Sache keinen Erfolg. Die allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) rechtfertigt eine Zulassung der Revision nicht.

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BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

a) Zur Angabe von Vergleichswohnungen in einem Mieterhöhungsverlangen.

b) Die zur Verteidigung gegenüber einem Mieterhöhungsverlangen erteilte Prozeßvollmacht ermächtigt auch zur Entgegennahme eines während des Verfahrens abgegebenen (weiteren) Mieterhöhungsverlangens.

c) § 174 BGB findet auf eine von einem Rechtsanwalt im Rahmen des gesetzlichen Umfangs seiner Prozeßvollmacht abgegebenen Erklärung keine Anwendung.

MHG (in der bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung) § 2 Abs. 2; BGB n. F. § 558 a; BGB § 174; ZPO § 81

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BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

a) Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist.

b) Die Gefahr der Widersprüchlichkeit kann in geeigneten Fällen in der Berufungsinstanz dadurch beseitigt werden, daß über eine Vorfrage ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht.

c) Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung gemäß § 643 Abs. 1 BGB kann nur durch einen bevollmächtigten Vertreter wirksam erfolgen.

d) Eine nach Fristablauf erteilte Genehmigung der Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters ist wirkungslos.

ZPO §§ 301, 256 Abs. 2; BGB § 643

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BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

Krankheitskündigung - negative Prognose

1. Weigert sich der erkrankte Arbeitnehmer vorprozessual, die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu befreien, so ist es ihm dennoch nicht verwehrt, im Kündigungsschutzprozeß die negative Gesundheitsprognose unter Bezugnahme auf ärztliches Zeugnis zu bestreiten.

2. Bei einer Kündigung aus Anlaß einer Langzeiterkrankung ist bei krankheitsbedingter dauerhafter Leistungsunfähigkeit in aller Regel von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (2. Stufe) auszugehen. Der dauerhaften Leistungsunfähigkeit steht die Ungewißheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann. Für die Prognose kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung an. Vor der Kündigung liegende Krankheitszeiten können in den Prognosezeitraum (24 Monate) nicht eingerechnet werden (Bestätigung und Ergänzung des Senatsurteils vom 29. April 1999, Az: 2 AZR 431/ 98 = BAGE 91, 271).

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BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

Führt eine Bank einen unwirksamen Überweisungsauftrag aus, steht dem Kontoinhaber gegen den Anweisenden ein auf Zahlung an sich gerichteter Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Kontobelastung als solcher nicht zu.

BGB §§ 249, 823 Abs. 2; StGB § 266

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BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Ein Firmentarifvertrag geht einem Flächentarifvertrag auch dann vor, wenn er Regelungen des Flächentarifvertrages zu Lasten der Arbeitnehmer verdrängt.

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BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

Eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber den Abbau tariflich gesicherter Leistungen (hier: Erhöhung der tariflichen Arbeitszeit von 35 Stunden auf 38, 5 Stunden bei einer Lohnerhöhung von 3 Prozent) durchzusetzen versucht, ist rechtsunwirksam.

KSchG § 13 Abs. 3, § 1 Abs. 2, 4; TVG § 4; BGB § 134

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BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97

Wer als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 310 ZGB auf das Eigentum eines anderen an seinem Grundstück verzichtet hat, ist nach Treu und Glauben daran gehindert, als dessen Erbe den Grundbuchberichtigungsanspruch geltend zu machen, wenn er sich nach dem Erbfall in der DDR zu dem Verzicht bekannt, insbesondere einen gegen ihn gerichteten Anspruch des als Rechtsträger aufgetretenen VEB unter Hinweis auf den Verzicht geleugnet hat; eine Heilung des dem Verzicht anhaftenden Mangels nach Art. 237 § 1 EGBGB ist in diesem Falle nicht eingetreten.

EGBGB (1986) Art. 237 § 1; DDR: ZGB § 310

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