Rechtsprechung zu § 1807 BGB
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BFH, 19.10.2000 - IV R 73/99

Geben die Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft in zeitlichem Zusammenhang mit der Begründung der Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH jeweils ein ungesichertes, unkündbares Darlehen, für das Zinsen erst zum Ende der 16-jährigen Laufzeit gezahlt werden sollen, so gehören die Darlehensforderungen zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Besitz-Personengesellschaft.

EStG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2

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BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete (im Anschluss an BGHSt 41, 224).

StGB § 266 Abs. 1

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BSG, 18.07.2006 - 1 A 2/05

Krankenkasse - betriebliche Altersversorgung - keine Anlage des Deckungskapitals in Wertpapier-Spezialfonds mit Aktienanteil ohne Einlagesicherung

Tatbestand: Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Aufsichtsklage darüber, ob die Kapitalanlage einer Krankenkasse in einem Wertpapier-Spezialfonds rechtmäßig ist.

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BGH, 21.12.2005 - III ZR 9/05

a) Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667 BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB.

b) Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Beträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen in Höhe von 20. 000 € abgesichert sind.

BGB §§ 280, 283, 667

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