Rechtsprechung zu § 1835 BGB
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BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - ehrenamtlicher Betreuer - Spaziergang während des Besuchs im Altersheim
Zum Unfallversicherungsschutz eines ehrenamtlichen Betreuers während des Besuchs bei dem Betreuten.
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BGH, 22.03.2007 - V ZB 152/06
a) § 180 Abs. 3 ZVG ist auf gemeinsame Pflegekinder nicht anwendbar.
b) § 765a ZPO ist im Teilungsversteigerungsverfahren entsprechend anzuwenden.
c) Belange von gemeinsamen Pflegekindern sind im (Teilungs-) Versteigerungsverfahren in die nach § 765a ZPO gebotene Abwägung einzubeziehen.
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BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 202/03
Wird vom Zwangsverwalter im Verlauf des Kalenderjahres eine Mietwohnung zwangsgeräumt, berechnet sich die Vergütung in der Zeit des Leerstandes nach dem Umfang der Verwaltertätigkeit (§ 26 ZwVerwVO).
Wählt der Zwangsverwalter die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht, so kann er für eine Geschäftstätigkeit, die mit den gewährten Gebühren durch Anrechnung abgegolten ist, keine Vergütung nach anderen Tatbeständen mehr beanspruchen.
ZwVerwVO § 24, § 25, § 26, § 27 Abs. 2; ZwVwV § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 1, § 19; BRAGO § 118 Abs. 2 Satz 1; RVG § 19 Abs. 1 Nr. 1 4
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BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02
Das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) gilt im Beschwerdeverfahren, auch nach Aufhebung und Zurückverweisung.
Wer sich mit falschem Diplomtitel unter Vorspiegelung nicht vorhandener Qualifikation in strafbarer Weise die Bestellung zum Insolvenzverwalter erschleicht, ist von der Festsetzung einer Vergütung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO ausgeschlossen.
Ein Insolvenzverwalter, dem ein Anspruch auf Vergütung nach § 63 Abs. 1 InsO zu versagen ist, kann einen Bereicherungsanspruch nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 64 InsO geltend machen.
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BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
Die verzögerte Bearbeitung des Antrages auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht rechtfertigt weder eine Verzinsung des Vergütungsanspruchs noch die Festsetzung eines Zuschlags zur Regelvergütung noch ohne weiteres die Erstattung von "Vorfinanzierungsauslagen".
InsO § 63; InsVV § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, §§ 9, 10; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 286, 288
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BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 538/02
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob eine Haftung der Staatskasse geboten ist, wenn der Antragsteller eines gerichtlichen Verfahrens, in dem ein Sequester bestellt wird, außerstande ist, dessen Auslagen zu begleichen.
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BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerden von Berufsbetreuern betreffen die Höhe ihrer Vergütung für die Betreuung mittelloser und vermögender Betroffener auf der Grundlage der Vergütungsregelungen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 (BGBl I S. 1580).
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BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99
Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung
1. Die Pflicht eines Arbeitnehmers, eine erhaltene Zuwendung gemäß § 1 Abs. 5 TV-Zuwendung Arb-O vom 10. 12. 1990 "in voller Höhe" zurückzuzahlen bezieht sich auch auf die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer.
2. Der Anspruch auf Rückzahlung einer Zuwendung verjährt nicht wie der Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 BGB in zwei Jahren, sondern gemäß § 195 BGB in 30 Jahren. Eine analoge Anwendung der Vorschriften über die kurze Verjährungsfrist scheidet aus.
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BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung einer Vergütung für die Tätigkeit eines Verfahrenspflegers einer vermögenslosen Person, die dieser als Sozialarbeiter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit einem Betreuungsverein ausgeübt hat.
