Rechtsprechung zu § 185 BGB
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BGH, 06.06.2003 - V ZR 320/02
Die auf ein gesetzliches Notprozeßführungsrecht gestützte Grundbuchberichtigungsklage einzelner Separationsinteressenten wahrt die Frist des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB nicht, wenn die Interessenten bereits von der Gemeinde zur Geltendmachung des Eigentums der Interessentengesamtheit ermächtigt sind, dies aber nicht offenlegen.
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BGH, 14.03.2003 - V ZR 280/02
a) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es entgegen, wenn vor Ablauf der Ausschlußfrist ein Dritter das Eigentum wirksam erworben hat.
b) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es nicht entgegen, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist weder Eigentum des Volkes noch der Abwicklungsberechtigte selbst eingetragen war, stattdessen aber eine durch Ausgliederung und Umwandlung begründete Gesellschaft, die in die Funktion des Abwicklungsberechtigten eingetreten ist und deren Anteile zu 100 % von dem Abwicklungsberechtigten gehalten werden.
EGBGB Art. 237 § 2 Abs. 2
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BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01
Im Fall des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages hat der Darlehensgeber Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und dessen marktübliche Verzinsung, auch wenn die Darlehensvaluta dem Darlehensnehmer nicht unmittelbar zugeflossen, sondern weisungsgemäß auf ein Treuhänderkonto überwiesen worden ist.
HWiG § 3 Abs. 1 Satz 1 a. F.
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BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00 - Titelexklusivität
a) Unter der Geltung des § 78 UrhG a. F. konnte eine sog. nachvertragliche Titelexklusivität in einem Künstlervertrag nur mit schuldrechtlicher Wirkung vereinbart werden. Ein zur nachvertraglichen Titelexklusivität verpflichteter Künstler konnte sich wegen positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig machen, wenn er es unterließ, vor der Auswertung der Neuaufnahme seiner Darbietung eines unter die Ausschließlichkeitsbindung fallenden Musiktitels die Zustimmung des begünstigten Tonträgerherstellers einzuholen. Dies galt auch dann, wenn der Tonträgerhersteller seine Zustimmung zur Auswertung verweigert hat.
b) Zur Frage der Schadensersatzpflicht eines anderen Tonträgerherstellers, der eine derartige Vertragsverletzung eines ausübenden Künstlers ausgenutzt hat.
UrhG § 78 i. d. F. des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965; UWG § 1
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BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00
a) Haftet der Käufer wegen ungerechtfertigter Bereicherung, kann der Verkäufer, der zugunsten des Darlehensgebers des Käufers das Grundstück vor Eigentumsübertragung mit einer Grundschuld belastet hat, die Aufhebung oder Übertragung der Grundschuld verlangen, wenn der Gläubiger zu deren Ablösung bereit ist; ein Anspruch auf Wertersatz besteht (jedenfalls) dann nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 376).
b) Reicht die Bereicherung des Käufers (Darlehensvaluta, Zinsersparnis gegenüber anderen Kreditformen, Grundstücksnutzungen, Ersatz für Verwendungen u. a.) zur Ablösung der Grundschuld nicht hin, steht der Anspruch des Verkäufers auf deren Aufhebung oder Übertragung unter dem Vorbehalt der Zahlung des Restes Zug um Zug.
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BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 26/01 R
Rückforderung einer an den Abtretungsgläubiger ausgezahlten Beitragserstattung - Versorgungsausgleich
1. Hat ein Sozialleistungsträger eine Beitragserstattung aufgrund einer Abtretung nach § 53 SGB I an den Abtretungsgläubiger ausgezahlt, kann bei Mängeln im Leistungsanspruch (Deckungsverhältnis) die Sozialleistung nur von dem ursprünglich Leistungsberechtigten und nicht "auch" von dem Abtretungsgläubiger zurückgefordert werden.
2. Eine Erstattungspflicht des Abtretungsgläubigers kommt allenfalls insoweit in Betracht, als die Abtretung selbst (das Valutaverhältnis) unter Mängeln leidet.
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BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00
Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.
BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; GesO § 9 Abs. 1 Satz 3
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BGH, 17.07.2001 - X ZR 13/99
a) Zahlt der Besteller eines Werkes im umsatzsteuerrechtlichen Abzugsverfahren (§ 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 ff. UStDV) einen Teil der Vergütung an den Finanzfiskus, nachdem dieser die Steuerpflichtigkeit der Vergütungsforderung nach deutschem Recht festgestellt und den Besteller bei Meidung eines Haftungsbescheides (§ 55 UStG) zur Zahlung aufgefordert hat, so erlischt die Vergütungsforderung des Unternehmers in dem Umfang, in dem der Besteller die Vergütung für Rechnung des Unternehmers zur Tilgung von dessen Steuerschuld verwendet.
b) Die Erfüllungswirkung tritt auch dann ein, wenn die umsatzsteuerrechtliche Rechtslage zur Zeit der Zahlung an den Steuerfiskus ungeklärt ist.
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BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98
Die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG findet bei einem Anspruchsübergang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG keine entsprechende Anwendung.
UVG § 7; BSHG § 91 Abs. 2 Satz 1
