Rechtsprechung zu § 187 BGB
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101
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123
BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00

a) Die Vorschriften in § 13 Abs. 2 und 3 GBO regeln nur die funktionelle Empfangszuständigkeit des Grundbuchamts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Grundbuchamt - im Vollstreckungsverfahren leitet sich allein aus § 1 Abs. 1 S. 1 GBO her.

b) Die Frist zur Arrestvollziehung durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch ist auch dann gewahrt, wenn der Eintragungsantrag fristgemäß bei dem Amtsgericht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört, eingeht; nicht erforderlich ist, daß er innerhalb der Vollziehungsfrist dem zuständigen Mitarbeiter des Grundbuchamts vorgelegt wird.

GBO §§ 1, 13 Abs. 2 und 3; ZPO §§ 929 Abs. 2, 932 Abs. 3

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102
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123
BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00

Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung

Von der Ausgestaltung der Versorgungsregelungen hängt es ab, welche Bedeutung einer Wartezeit zukommt. Nach dem Tarifvertrag über die Altersversorgung im Bayerischen Rundfunk ist die Wartezeit eine Anspruchsvoraussetzung für Erwerbsunfähigkeitsrenten. Sie kann nach dem Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr erfüllt werden.

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103
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123
BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R

Gründe: I. Die Klägerin begehrt von der beklagten Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) im Rahmen einer privaten Pflegeversicherung die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für den Einbau eines Treppenlifts.

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104
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123
BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

Verfolgt ein Arbeitnehmer gegenüber einem Betriebsübernehmer Entgeltansprüche, weil dieser nach Betriebsübergang mit der Annahme der Dienste in Verzug gekommen ist, so hat er dafür die Ausschlußfristen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages (hier: Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk für die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom 22. September 1995 in der Fassung vom 24. April 1996) zu wahren. Der Arbeitnehmer kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, zunächst die Rechtskraft eines wegen des Betriebsübergangs geführten Feststellungsverfahrens abzuwarten.

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105
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123
BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

1. Aus dem allgemeinen Grundsatz der Freiheit der Wahl folgt die Verpflichtung des Wahlvorstands, während der laufenden Betriebsratswahl Dritten keine Einsichtnahme in die mit den Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste zu gestatten.

2. Gewährt der Wahlvorstand einzelnen Wahlbewerbern diese Einsichtnahme, verletzt er neben diesem Grundsatz außerdem den ungeschriebenen Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber.

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106
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123
BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

Ist eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft wegen eines Beschäftigungsverbots gehindert, die vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen, darf ihr der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen. Die Zuweisung muß die Ersatztätigkeit so konkretisieren, daß beurteilt werden kann, ob billiges Ermessen gewahrt ist.

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107
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123
BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R

Gründe: I. Der Kläger begehrt höheres Konkursausfallgeld (Kaug) unter Berücksichtigung einer betrieblichen Sonderzahlung.

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108
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BFH, 28.09.2000 - VI B 5/00

Wer einen fristgebundenen Schriftsatz mittels Telefax einlegt, muss mit der Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass diese unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf abgeschlossen ist.

FGO § 54 Abs. 2, § 115 Abs. 3; ZPO § 222 Abs. 1

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109
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123
BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 5/00 R

Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) und Sozialversicherungsbeiträgen, die die Beklagte für die am 2. November 1936 geborene I. T. (T) aufgewendet hat.

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110
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123
BFH, 20.06.2000 - VII B 84/00

Gründe: Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat gegen das mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung versehene Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 8. September 1999 - zugestellt lt. Postzustellungsurkunde am 21. Dezember 1999 - mit am 10. März 2000 bei dem zuständigen FG eingegangenem ...

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