Rechtsprechung zu § 188 BGB
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BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R
Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit - Leistungsempfänger - Arbeitslosenversicherung - Leistungsbezug - Anspruchsdauer - 12 volle Kalendermonate - Begrüßungsschreiben keine Mitgliedsbescheinigung bzw kein Verwaltungsakt
Kann ein Arbeitsloser das Recht zur Weiterversicherung in der Krankenversicherung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5 nur mit einer Vorversicherungszeit als Leistungsempfänger aus der Arbeitslosenversicherung begründen, so muß die Versicherungspflicht aufgrund des Leistungsbezuges mindestens zwölf volle Kalendermonate bestanden haben.
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BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07
Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag.
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BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05
Gründe: Die unmittelbar gegen das Zuteilungsgesetz 2007 vom 26. August 2004 (ZuG 2007, BGBl I S. 2211) gerichtete Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht ...
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BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06
Zivildienst, Wehrdienst, Einberufung, Diensteintritt, Dienstantritt, Mietbeihilfe.
Dem Wehrdienstleistenden (Zivildienstleistenden) kann auch dann gemäß § 7a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 USG eine Mietbeihilfe gewährt werden, wenn das geförderte Mietverhältnis erst aus Anlass der Einberufung begründet worden ist und wenige Stunden vor dem Wehrdienst (Zivildienst) begonnen hat.
USG § 7a; ZDG § 25; SG § 2
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BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04
Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.
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BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden.
1. Mit der Anerkennung als Beschäftigungsstelle nach dem Zivildienstgesetz entsteht zwischen dem Träger der Beschäftigungsstelle und dem Bund ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis (wie bisherige Rspr).
2. Der Bund ist verpflichtet, den Zivildienstleistenden, der dem Träger der Beschäftigungsstelle einen Schaden zugefügt hat, im Wege der Drittschadensliquidation auf Ersatz dieses Schadens in Anspruch zu nehmen (wie bisherige Rspr).
3. Die auf der Fürsorge des Dienstherrn beruhende Beschränkung von Ersatzansprüchen des Bundes auf einen dem Zivildienstleistenden noch zumutbaren Betrag gilt auch für Ersatzansprüche wegen eines dem Träger der Beschäftigungsstelle zugefügten Schadens.
ZDG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ 6, 27 Abs. 1 Satz 1, §§ 30, 34 Abs. 1 Satz 1, § 34 Abs. 2 Satz 1; BGB §§ 249, 278, 670, § 831 i. V. m. § 823 Abs. 1, § 839 Abs. 1; GVG § 17 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. GG Art. 34 Satz 3
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BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 12.03
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Rechtsmittelfrist; Fristende; Verlängerung.
Die Regelung in § 6 Abs. 1 WBO, die Beschwerde dürfe frühestens nach Ablauf einer Nacht nach Kenntnisnahme vom Beschwerdeanlass eingelegt werden, führt nicht zur Verlängerung des Endes der Beschwerdefrist um einen Tag.
WBO § 6 Abs. 1
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BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00
Das selbständige Beweisverfahren endet mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (im Anschluß an BGHZ 120, 329).
BGB § 477 Abs. 2 Satz 2
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BFH, 18.02.2000 - XR 15/00
Gründe: I. Das Finanzgericht (FG) hat durch Urteil vom 19. August 1998 die Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger) abgewiesen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger vom 2. Dezember 1998 hat der Senat durch Beschluss … die Revision gegen dieses Urteil zugelassen. Der Beschluss wurde ...
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