Rechtsprechung zu § 188 BGB
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BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08
Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Einlegung der Beschwerde) beim nächsten Disziplinarvorgesetzten; Empfangszuständigkeit; S 1-Offizier; Studium an einer öffentlichen Fachhochschule; Studienabschluss "Master of Science"; Zweitbescheid; Ermessensfehler.
1. a) Ein bei einem zuständigen Disziplinarvorgesetzten einzulegender Rechtsbehelf nach der Wehrbeschwerdeordnung (Beschwerde, weitere Beschwerde, Antrag auf gerichtliche Entscheidung) kann - außer bei diesem selbst - wirksam auch bei einer anderen Person eingereicht werden, wenn diese für den Disziplinarvorgesetzten empfangszuständig ist.
b) Die Empfangszuständigkeit kann sich auch aus der eingerichteten Organisation des Truppenteils ergeben, wenn diese dauerhaft und für die unterstellten Soldaten erkennbar einen Dienstposten ausweist, der sich gleichsam als "verlängerter Arm" des Vorgesetzten in Rechtsbehelfsangelegenheiten darstellt. Ein solcher Dienstposten ist der des S 1-Offiziers.
c) Ein an den Disziplinarvorgesetzten gerichteter Rechtsbehelf ist diesem mit der Übergabe an den S 1-Offizier zugegangen, unabhängig davon, ob oder wann der Disziplinarvorgesetzte von dem Rechtsbehelf Kenntnis genommen hat.
2. Eine Ermessensentscheidung ist fehlerhaft, wenn die Behörde eine in Wahrheit nicht bestehende Einschränkung ihres Ermessensspielraums annimmt (hier: unzutreffende Annahme, dass über einen Antrag bereits bestandskräftig entschieden sei und eine erneute Entscheidung - nur unter den Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens § 51 VwVfG> in Betracht komme).
WBO § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2; VwGO § 114
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BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.
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BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08
Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung wegen einer Behinderung.
1. Zum Umfang der Pflicht einer für die Beschwerdeeinlegung unzuständigen Stelle, eine bei ihr eingegangene Wehrbeschwerde fristwahrend an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
2. Zum Schutz von Soldaten vor Benachteiligungen wegen einer Behinderung.
WBO § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 2 Satz 1; AGG §§ 1, 24; SoldGG §§ 1, 18
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BSG, 27.02.2008 - B 14 AS 23/07 R
Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft - befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld - mehrere Bezieher von Arbeitslosengeld - Berechnung des Unterschiedsbetrages
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Höhe des Arbeitslosengeldes II (Alg II), insbesondere die Gewährung eines befristeten Zuschlages nach Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) gemäß § ...
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BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06
Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege
1. Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF und § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG nF entwickelt hat, sind nach Wortlaut, Zweck und Gesetzesgeschichte des § 12 Abs. 1 KrPflG auf diese Regelung zu übertragen.
2. Allein die Tatsache, dass der Ausbildungsträger im Krankenhausbereich nur über beschränkte finanzielle Mittel in Form eines ihm zugewiesenen Budgets verfügt, rechtfertigt keine Befreiung von der Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Der reguläre Ausbildungsmarkt darf durch derartige Ausnahmen nicht verfälscht werden.
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BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung des Transportguts im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Ablieferung des Guts verjähren auch dann nach § 439 Abs. 1 HGB, wenn der Ablieferungsvorgang im Zeitpunkt der Schadenshandlung bereits abgeschlossen war.
HGB § 439 Abs. 1
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BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R
Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist - Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - Verzicht auf Rechte aus einer unterlassenen Anhörung
Tatbestand: Das klagende Land wendet sich gegen seine Heranziehung zu Säumniszuschlägen im Rahmen eines Verfahrens über die Nachversicherung eines Rechtsreferendars.
