Rechtsprechung zu § 1922 BGB
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BVerwG, 09.12.2004 - 5 B 80.04
Gründe: Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die sinngemäß von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob die ...
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BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04
a) Läßt der Erbe die Insolvenzforderung gegen den Nachlaß unbestritten, kann der unterbrochene Rechtsstreit gegen ihn nicht aufgenommen werden.
b) Veräußert der Schuldner nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Übereignung das Grundstück an einen Dritten, so kann der Gläubiger den Erlös (jedenfalls) dann herausfordern, wenn der Schuldner zum Veräußerungszeitpunkt die ihm obliegenden Erfüllungshandlungen (Auflassung, Bewilligung der Grundbuchumschreibung) bereits vorgenommen hatte.
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BFH, 17.05.2000 - II B 72/99
Gründe: I. Der seit 1981 von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geschiedene Ehemann verstarb im Oktober 1982. Er wurde von seinen Kindern beerbt. Am 1. Juli 1966 hatte der Erblasser einen Kapitallebensversicherungsvertrag abgeschlossen und am 10. April 1975 die Klägerin als ...
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BGH, 30.04.2008 - IV ZR 227/06
Zur Abgrenzung positiver Kenntnis des Versicherungsfalles vom bloßen Kennenmüssen im Rahmen einer den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheit, bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer den Schaden anzuzeigen (hier § 20 Ziff. 1 lit. a und lit. e VGB 88).
VVG § 33 Abs. 1 a. F.; AVB f. GebäudeVers. (VGB 88) § 20 Ziff. 1
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BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers
Tatbestand: Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend, weil diese den von ihrem Ehemann begangenen Selbstmord verschuldet habe. Außerdem verlangt sie Schadensersatz wegen des immateriellen Schadens, den ihr verstorbener Ehemann durch "Mobbing" der Beklagten erlitten habe.
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BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05
Macht der Mandant geltend, er hätte bei sachgerechter steuerlicher Beratung die nachteiligen Folgen einer Betriebsaufspaltung vermieden, indem er wesentliche Teile des Betriebsvermögens auf seine Ehefrau übertragen hätte, muss er dies gemäß § 287 ZPO beweisen. Die Erleichterung eines Anscheinsbeweises kommt ihm nicht zugute.
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BFH, 26.02.2008 - II R 82/05
Die Grundsätze des sog. Erbvergleichs sind auf einen Vergleich zwischen Miterben und einem nicht am Nachlass beteiligten Dritten über Grund und Höhe möglicher Ansprüche des Erblassers unanwendbar.
AO § 173 Abs. 1, § 175 Abs. 1; BewG § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; BGB § 779; EStG 1997 § 35; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1
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BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07
a) Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 5 Abs. 5 GOÄ bestimmt ist.
b) Wird eine Stellvertretervereinbarung im Wege der Individualabrede geschlossen, bestehen gegenüber dem Patienten besondere Aufklärungspflichten, bei deren Verletzung dem Honoraranspruch des Wahlarztes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.
c) Danach ist der Patient so früh wie möglich über die Verhinderung des Wahlarztes zu unterrichten und ihm das Angebot zu unterbreiten, dass an dessen Stelle ein bestimmter Vertreter zu den vereinbarten Bedingungen die wahlärztlichen Leistungen erbringt. Weiter ist der Patient über die alternative Option zu unterrichten, auf die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen zu verzichten und sich ohne Zuzahlung von dem jeweils diensthabenden Arzt behandeln zu lassen. Ist die jeweilige Maßnahme bis zum Ende der Verhinderung des Wahlarztes verschiebbar, ist dem Patienten auch dies zur Wahl zu stellen.
d) Die Vertretervereinbarung unterliegt der Schriftform.
BGB § 307 Abs. 2, § 308 Nr. 4, § 613 Satz 1; KHEntgG § 17 Abs. 2
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BGH, 24.09.2007 - II ZR 237/05
Die formularmäßige Vorausabtretung der "gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr" des Zedenten erstreckt sich nicht auf die von seinem Gesamtrechtsnachfolger nach einer Verschmelzung in dessen Geschäftsbetrieb begründeten Forderungen.
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BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06
§ 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.
BKleingG § 12 Abs. 2; § 18 Abs. 2
