Rechtsprechung zu § 1922 BGB
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BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06

§ 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.

BKleingG § 12 Abs. 2; § 18 Abs. 2

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BVerwG, 25.10.2006 - 8 C 20.05

Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; die Maßgabe der Vermutungsregelung des Alliierten Rückerstattungsrechts; Erbausschlagung und Veräußerung oder Aufgabe von Vermögensgegenständen.

Die in § 1 Abs. 6 VermG in Bezug genommene gesetzliche Vermutungsregelung des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b REAO greift bei einer Erbausschlagung nicht ein.

VermG: § 1 Abs. 6 REAO: Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a und b

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BSG, 28.09.2006 - B 3 P 3/05 R

Leistungen der privaten Pflegeversicherung im EU-Ausland - Kostenprivilegierung für Sonderrechtsnachfolger

Tatbestand: Streitig ist, ob das beklagte private Pflegeversicherungsunternehmen verpflichtet ist, für fünf Monate den Differenzbetrag zwischen dem von ihm gezahlten Pflegegeld und dem Höchstbetrag bei Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe zu zahlen.

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BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R

Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege [hier Insulininjektionen] - Sekundärhaftung des Versicherten gegenüber Pflegedienst

Tatbestand: Die Beteiligten streiten noch um die Erstattung restlicher Kosten wegen der von einem Pflegedienst durchgeführten und bezahlten Insulininjektionen in Höhe von 446, 94 EUR in der Zeit vom 18. Februar bis 5. März 2002 und vom 1. April bis 30. Juni 2002 nach §

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BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

Ein Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan kann nur vererbt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers bereits entstanden war. Haben die Betriebsparteien den Zeitpunkt der Entstehung des Abfindungsanspruchs nicht ausdrücklich geregelt, ist er durch Auslegung des Sozialplans zu ermitteln. Dabei ist im Falle einer Betriebsstilllegung insbesondere zu berücksichtigen, dass dem Arbeitnehmer regelmäßig keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen, wenn er vor der betriebs-bedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses stirbt.

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BFH, 22.02.2006 - I R 125/04

1. Die Verwertung von Prüfungsfeststellungen, die ohne wirksame Prüfungsanordnung getroffen worden sind, ist nicht generell unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Feststellungen im Rahmen eines erstmaligen Steuerbescheids oder einer Änderung gemäß § 164 Abs. 2 AO 1977 verwertet werden (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).

2. Ist in einem Steuerbescheid die Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung versehentlich unterblieben, so muss das FA den Bescheid nicht zunächst nach § 129 AO 1977 berichtigen, um ihn anschließend nach § 164 Abs. 2 AO 1977 ändern zu können. Vielmehr kann der Bescheid in diesem Fall unmittelbar nach § 164 Abs. 2 AO 1977 geändert werden (Bestätigung des Senatsurteils vom 27. März 1996 I R 83/ 94, BFHE 180, 227, BStBl II 1996, 509).

3. Die Berichtigung nach § 129 AO 1977 kann auch im Rahmen einer Entscheidung erfolgen, in der über den Einspruch gegen den auf § 164 Abs. 2 AO 1977 gestützten Änderungsbescheid entschieden wird. Darin liegt jedenfalls dann keine "Verböserung" gegenüber jenem Bescheid, wenn der Nachprüfungsvorbehalt in dem Änderungsbescheid aufgehoben wurde und in der Einspruchsentscheidung nicht erneut angebracht wird.

AO 1977 § 124 Abs. 1 Satz 2, § 129, § 164, § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 2, § 171

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BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

1. Sind von einer GmbH keine Vorkehrungen getroffen worden, die der "Erfüllung der Wertguthaben" aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH dienen, so haftet der Geschäftsführer der GmbH nicht persönlich nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 7d SGB IV für Schäden, die den Arbeitnehmern durch die Nichterfüllung ihrer Wertguthaben wegen Insolvenz der GmbH entstehen. Wertguthaben sind keine sonstigen Rechte iSd. § 823 Abs. 1 BGB. § 7d SGB IV ist kein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB.

2. Nicht entschieden ist, ob dies auch für die unterbliebene Insolvenzsicherung von Wertguthaben nach In-Kraft-Treten des § 8a AltTZG ab 1. Juli 2004 gilt.

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BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

Hat sich der Vermieter im Mietvertrag eine einseitige Neufestsetzung der Miete vorbehalten und hat er in seinen an die Mieter gerichteten Mieterhöhungsschreiben erkennbar auf der Grundlage dieser - nach § 557 Abs. 4 BGB - unwirksamen vertraglichen Regelung sein einseitiges Bestimmungsrecht ausüben wollen, liegt darin, vom Empfängerhorizont der Mieter ausgehend, kein Angebot zum Abschluß einer Mieterhöhungsvereinbarung. Schon deshalb kann in der Zahlung der erhöhten Miete seitens der Mieter eine stillschweigende Zustimmung zu der Mieterhöhung nicht gesehen werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 182/ 04, zur Veröffentlichung bestimmt).

BGB § 557

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BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 15.04

Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Berechtigter; Rechtsnachfolger; Erbe; Miterbe; Erbteilsübertragung.

Haben die übrigen Miterben eines verstorbenen Geschädigten vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes ihre Anteile an dem Nachlass des Geschädigten einem Miterben übertragen, ist allein dieser Miterbe Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.

VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; BGB § 133, § 157, § 2033 Abs. 1 Satz 1, § 2033 Abs. 2

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BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 1/05

Beim Kauf eines Tieres können besondere Umstände, die nach § 437 Nr. 3 i. V. m. § 281 Abs. 2 BGB die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung rechtfertigen, dann vorliegen, wenn der Zustand des Tieres eine unverzügliche tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich erscheinen läßt, die vom Verkäufer nicht rechtzeitig veranlaßt werden könnte.

BGB §§ 437 Nr. 3, 281 Abs. 2

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