Rechtsprechung zu § 1922 BGB
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BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R

Teilverzicht auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung - Hinweispflicht

Tatbestand: Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin des Versicherten H. N. die Herabsetzung des Wertes bereits erfüllter monatlicher Zahlungsansprüche aus dem Recht auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für einen zurückliegenden Zeitraum.

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BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

Jubiläumszuwendung

Die Bezeichnung von Zuwendungen als "freiwillige Sozialleistung" läßt in der Regel nicht den Schluß zu, die entsprechende Zusage des Arbeitgebers stehe unter einem Widerrufsvorbehalt.

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BGH, 19.07.2002 - V ZR 232/01

Der Anspruch des Übergebers aus einem, auf den Tod des Übernehmers befristeten Grundstücksübergabevertrag ist vormerkbar; dies gilt nicht, wenn der Anspruch unter der Bedingung steht, daß das Grundstück sich beim Tode des Übernehmers noch in dessen Vermögen befindet.

BGB §§ 883, 2301

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BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine unangemessen teure Unterkunft; Unterkunftskostenzuschuss, kein Anspruch auf -; Regelsatzverordnung-Änderung F. 1996, Geltung der Änderung nur für nach ihrem In-Kraft-Treten eingegangene Mietverhältnisse.

Gründe: I. Die Klägerin zu 1 und die übrigen Erben des ursprünglichen Klägers zu 2, des verstorbenen Ehemannes der Klägerin zu 1, begehren die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung der Unterkunftskosten in Höhe von 808, 20 DM zuzüglich Heizkosten für die Zeit vom 1. April ...

BSHG §§ 11, 12; Regelsatzverordnung (F. 1962) § 3 Abs. 1; Regelsatzverordnung (F. 1996) § 3 Abs. 1 Satz 3

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BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99

Zur Haftung des Urkundsnotars für eine Testamentserrichtung, die zum Verlust von Gesellschaftsanteilen des Erblassers führt.

Die einseitige Erklärung eines vorrangig Haftpflichtigen, sein Vermögen reiche nicht aus, um den geltend gemachten Schaden zu ersetzen, begründet allein regelmäßig noch nicht die Kenntnis des Geschädigten vom Fehlen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit. Dem Geschädigten steht ein Recht zur Überprüfung zu.

Die Kosten eines gegen einen möglichen Schädiger geführten, aussichtsreichen Vorprozesses können nachfolgend auch insoweit als Schadensersatz gegen einen Notar geltend gemacht werden, als der Geschädigte damit wegen Vermögensunzulänglichkeit des anderen Schädigers belastet bleibt.

Als Ersatz für den Verlust eines Gesellschaftsanteils ist regelmäßig der Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Dabei werden die dem Geschädigten künftig entgehenden Erträge nicht gesondert ersetzt, sondern bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswerts berücksichtigt.

BNotO § 19 Abs. 1; BeurkG § 17 Abs. 1 und 2; BGB a. F. § 852 Abs. 1; BGB § 249 Satz 1, § 251 Abs. 1, § 252

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BFH, 20.03.2002 - II R 53/99

1. Hat der Schenker die Erklärung nach § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der bis Ende 1995 geltenden Fassung (ErbStG 1974 a. F.), dass der Freibetrag für eine Schenkung in Anspruch genommen wird, zu seinen Lebzeiten nicht abgegeben, kann diese nach dem Tode des Schenkers von seinen Gesamtrechtsnachfolgern abgegeben werden.

2. Die Übertragung lediglich von Sonderbetriebsvermögen ohne den Mitunternehmeranteil, zu dem es gehört, stellt keinen Übergang von Betriebsvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge i. S. von § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG 1974 a. F. dar.

ErbStG 1974 in der bis Ende 1995 geltenden Fassung § 12 Abs. 5 Satz 2, § 13 Abs. 2 a; BewG § 95 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2; EStG § 6 Abs. 5 Sätze 2 und 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1; AO 1977 § 45

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BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01

Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Ausschlussfrist; US-Pauschalentschädigungsabkommen; Zwischenverfügung über vermögensrechtlichen Anspruch; Anwartschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach US-Pauschalentschädigungsabkommen; Unwirksamkeit einer Antragsrücknahme; Beweiserleichterung bezüglich Erbfolge nach § 31 Abs. 1 c VermG i. V. m. § 181 BEG; Beweis des ersten Anscheins; Ermittlung von "Rechtstatsachen"; Rückgriff auf US-amerikanische Ermittlungen.

Im Falle eines Schädigungstatbestandes nach § 1 Abs. 6 VermG begründet die Regelung des § 31 Abs. 1 c VermG i. V. m. § 181 Abs. 1 BEG keinen Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen der gesetzlichen Erbfolge.

Gehen Rechtstitel nach Art. 3 Abs. 9 des US-Pauschalentschädigungsabkommens über, so erfordert die Regelung über die Vermutungswirkung in § 31 Abs. 1 d VermG, dass im deutschen Verwaltungsverfahren ermittelt wird, welche "Rechtstatsachen" den Entscheidungen der inneramerikanischen Stellen gemäß dem Bundesgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika 94-542 vom 18. Oktober 1976 zugrunde gelegt wurden.

VermG § 1 Abs. 6, § 30 a Abs. 1 Satz 1 und 4, § 31 Abs. 1 c und § 31 Abs. 1 d; US-Pauschalentschädigungsabkommen; GVO § 1 Abs. 2

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BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

1. Das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG ist nicht anwendbar, wenn die betriebliche Altersversorgung lediglich umgestaltet wird und die neuen Versorgungsleistungen wirtschaftlich gleichwertig sind. Dabei kommt es auf den durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt der getroffenen Vereinbarungen an.

2. § 3 BetrAVG führt nur zur Aufrechterhaltung der bei Abschluß des Abfindungsvertrages bereits bestehenden Versorgungsanwartschaften.

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BFH, 09.10.2001 - VIII R 77/98

Hat ein Vater seinem Kind eine mitunternehmerschaftliche Unterbeteiligung von 10 v. H. an seinem Kommanditanteil an einer zwischen fremden Personen bestehenden KG geschenkt, dann kann die für die Unterbeteiligung vereinbarte quotale Gewinnbeteiligung (hier: 10 v. H.) auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie zu einem Gewinn des unterbeteiligten Kindes von mehr als 15 v. H. des Wertes der Unterbeteiligung führt. Eine Korrektur der vereinbarten quotalen Gewinnbeteiligung ist unzulässig, wenn mit dem Gewinnanteil des Vaters an der KG nur die Überlassung des Haftkapitals vergütet wird oder wenn damit zusätzlich nur solche Gesellschafterbeiträge des Vaters abgegolten werden, die anteilig auch dem unterbeteiligten Kind zuzurechnen sind (Abweichung von den BFH-Urteilen vom 26. Juni 1974 I R 206/ 67, BFHE 113, 103, BStBl II 1974, 676, und vom 24. Juli 1990 VIII R 162/ 84, BFH/ NV 1991, 35).

EStG § 12, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

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BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00

Vermögensrecht

Klagebefugnis eines Nacherben


Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen. (im Anschluss an Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20. 97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122).

VwGO § 42 Abs. 2; VermG § 1 Abs. 2 und 3; BGB §§ 2112, 2113, 2139

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