Rechtsprechung zu § 1922 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

61
von
71
BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00

Vermögensrecht

Klagebefugnis eines Nacherben


Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen. (im Anschluss an Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20. 97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122).

VwGO § 42 Abs. 2; VermG § 1 Abs. 2 und 3; BGB §§ 2112, 2113, 2139

Volltext bei lexetius.com

62
von
71
BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

Ist der nach BGB beerbte Erblasser nicht Eigentümer eines Grundstücks in der DDR, sondern daran nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt, tritt insoweit grundsätzlich eine Nachlaßspaltung nicht ein.

BGB §§ 2032 ff.; DDR: ZGB §§ 400 ff.; DDR: RAnwG § 25 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

63
von
71
BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

Die Frage, ob dem Mandanten dadurch ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist, daß infolge eines Fehlers des rechtlichen Beraters im Ausgangsverfahren eine ihm ungünstige Entscheidung getroffen wurde, ist auf der Grundlage der damals geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beurteilen. Eine spätere Änderung dieser Rechtsprechung oder eine abweichende Auffassung des Regreßrichters sind in der Regel rechtlich unerheblich.

BGB § 249 A

Volltext bei lexetius.com

64
von
71
BGH, 06.07.2000 - IX ZR 88/98

Zur notariellen Betreuung der Vorwegnahme einer Erbfolge.

BNotO § 19 Abs. 1, § 24 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

65
von
71
BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 277/99

Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers

Ist in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dem Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes zur Milderung der Einkommenseinbuße eine Abfindung zu zahlen, so entsteht dieser Anspruch regelmäßig nur, wenn der Arbeitnehmer das vertraglich vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses erlebt.

Volltext bei lexetius.com

66
von
71
BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99

Gründe: I. Der Kläger, Revisionskläger und Anschlussrevisionsbeklagte (Kläger) betreibt seit 1975 unter seinem Namen eine Metzgerei. Bereits sein Großvater (G) hatte auf demselben Gelände ein Metzgereigeschäft betrieben, das sein Vater (V) und seine Mutter (Beigeladene) seit 1942 fortgeführt ...

Volltext bei lexetius.com

67
von
71
BFH, 29.02.2000 - VII R 109/98

Der Pfändungsgläubiger des Anspruchs auf Erstattung von Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer eines Ehegatten ist nicht berechtigt, anstelle seines Vollstreckungsschuldners und dessen Ehegatten beim Finanzamt den Antrag auf Durchführung einer Ehegattenzusammenveranlagung zu stellen (Anschluss an BFH-Urteil vom 18. August 1998 VII R 114/ 97, BFHE 187, 1, BStBl II 1999, 84).

AO 1977 §§ 46, 150 Abs. 3; EStG § 25 Abs. 3, § 26 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8 i. d. F. des StÄndG 1992

Volltext bei lexetius.com

68
von
71
BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

Tatbestand: Die Kläger machen gegen die Beklagten als Erben ihres Vaters H. S. Schadensersatzansprüche aus dessen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker geltend.

Volltext bei lexetius.com

69
von
71
BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97

a) Für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR, die nicht ausschließlich nach dem 2. Oktober 1990 verursacht worden sind, gilt die in § 26 Abs. 1 Buchst. b der Ersten Durchführungsverordnung zum Berggesetz der DDR bestimmte Rangfolge der von § 19 Abs. 2 BergG vorgesehenen Ersatzleistungen im Grundsatz fort. Der Ersatzberechtigte hat demnach zunächst nur Anspruch auf Wiederherstellung der früheren Gebrauchsfähigkeit (Reparatur) oder Naturalersatz (Beschaffung einer Ersatzsache). Geldersatz ist grundsätzlich erst dann zu leisten, wenn eine Herstellung in Natur nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich wäre (vgl. § 251 Abs. 2 BGB).

b) Veräußert der Eigentümer das von solchen Bergschäden betroffene Grundstück vor der primär geschuldeten Naturalherstellung, so hat er Anspruch auf eine Entschädigung in Geld in entsprechender Anwendung des § 251 Abs. 1 BGB. Dabei können als Folgekosten auch Gutachten- und Beratungskosten ersatzfähig sein.

c) Nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilende Ersatzansprüche wegen Bergschäden verjähren gemäß § 25 BergG regelmäßig in zwei Jahren. Die Unterbrechung der Verjährung bestimmt sich ab dem 3. Oktober 1990 nach den Vorschriften des BGB (§§ 208 ff.).

DDR: BergG §§ 18, 19 Abs. 2, § 25; DDR: BergG DVO 1 § 26 Abs. 1 Buchst. b; BGB §§ 208 ff., § 251; EGBGB 1986 Art. 231 § 6

Volltext bei lexetius.com

70
von
71
BGH, 07.07.1999 - VIII ZR 131/98

Zur Auslegung einer Vertragsbestimmung in einem Kaufvertrag über eine Rechtsanwaltspraxis, wonach der Erwerber, der gleichzeitig zum Abwickler bestellt ist, auf Kanzleikonten befindliche Fremdgelder zu sammeln und an die Berechtigten abzuführen hat.

BGB §§ 133 C, 157 G, 433, 622; BRAO §§ 53, 55

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7 8
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht