Rechtsprechung zu § 1928 BGB
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BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06

Für die Erbfolge der Geschwister des Erblassers und ihrer Abkömmlinge gelten auch bei der Bestimmung des Hoferben nach dem Ältesten- oder Jüngstenrecht die Grundsätze der Erbfolge nach Stämmen.

HöfeO (Fassung: 24. April 1947) §§ 5 Nr. 5, 6 Abs. 1; HöfeO (Fassung: 1. Juli 1976) §§ 5 Satz 1 Nr. 4, 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5

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