Rechtsprechung zu § 193 BGB
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BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des Rechtsmittels vor Begründung

Gründe: I. Die Beklagte hat gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Senftenberg vom 7. August 2001 - 1 Ca 724/ 01 - am 18. September 2001 Berufung eingelegt und den Antrag angekündigt, das arbeitsgerichtliche Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen. Mit dem am 28. September 2001 beim ...

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BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

Fristberechnung einer Probezeit

Haben sich die Parteien über die Arbeitsaufnahme für einen bestimmten Arbeitstag vorab verständigt, ist der erste Arbeitstag in die Berechnung des Ablaufs einer vertraglich vereinbarten Probezeit voll einzubeziehen, auch wenn der schriftliche Arbeitsvertrag erst am Tage der Arbeitsaufnahme nach Arbeitsbeginn unterzeichnet wird (§ 187 Abs. 2 BGB iVm. § 188 Abs. 2 BGB).

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BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99

Zur Haftung des Urkundsnotars für eine Testamentserrichtung, die zum Verlust von Gesellschaftsanteilen des Erblassers führt.

Die einseitige Erklärung eines vorrangig Haftpflichtigen, sein Vermögen reiche nicht aus, um den geltend gemachten Schaden zu ersetzen, begründet allein regelmäßig noch nicht die Kenntnis des Geschädigten vom Fehlen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit. Dem Geschädigten steht ein Recht zur Überprüfung zu.

Die Kosten eines gegen einen möglichen Schädiger geführten, aussichtsreichen Vorprozesses können nachfolgend auch insoweit als Schadensersatz gegen einen Notar geltend gemacht werden, als der Geschädigte damit wegen Vermögensunzulänglichkeit des anderen Schädigers belastet bleibt.

Als Ersatz für den Verlust eines Gesellschaftsanteils ist regelmäßig der Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Dabei werden die dem Geschädigten künftig entgehenden Erträge nicht gesondert ersetzt, sondern bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswerts berücksichtigt.

BNotO § 19 Abs. 1; BeurkG § 17 Abs. 1 und 2; BGB a. F. § 852 Abs. 1; BGB § 249 Satz 1, § 251 Abs. 1, § 252

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BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R

Konkursausfallgeld-Zeitraum - Verfassungsmäßigkeit - Europarecht

Die Regelung über den Konkursausfallgeldzeitraum ist verfassungsgemäß und verletzt die Mindestanforderungen der EWGRL 987/ 80 nicht.

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BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

1. Die Annahme eines Arbeitgebers, er sei auf Mitarbeiter angewiesen, die ihre berufliche Qualifikation in einem rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen System erlangt haben, konnte es jedenfalls im Jahr 1996 nicht mehr sachlich rechtfertigen, Arbeitnehmern, die am 2. Oktober 1990 ihren Wohnsitz in der DDR hatten, generell ein niedrigeres Gehalt zu zahlen als Arbeitnehmern, die in diesem Zeitpunkt in den alten Bundesländern ansässig waren.

2. Ein durch eine solche Gehaltsdifferenzierung benachteiligter Arbeitnehmer kann für abgelaufene Zeiträume die Gleichstellung mit der begünstigten Arbeitnehmergruppe verlangen.

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BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

Zu den Voraussetzungen der stillschweigenden Annahme eines Abfindungsangebots durch Einlösung eines mit diesem übersandten Schecks, dessen Betrag in krassem Mißverhältnis zur unbestrittenen Forderung steht ("Erlaßfalle"; im Anschluß an BGHZ 111, 97, 101 ff.).

BGB § 151

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BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsverfügung.

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BSG, 23.03.1999 - B 2 U 16/98 R

Verletztengeld - Berechnung - kurzzeitige Beschäftigung - Regelentgelt - Referenzmethode - Lohnausfallmethode - Bemessungszeitraum

Wird kurz nach Aufnahme einer für zwei Tage vereinbarten Aushilfsbeschäftigung ein sonst nicht Erwerbstätiger infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig, ist das dem Verletztengeld zugrundeliegende (tägliche) Regelentgelt in der Weise zu ermitteln, daß der für die gesamte Beschäftigungszeit vereinbarte Lohn durch die Zahl der in vier Wochen enthaltenen Tage (28 Tage) zu teilen ist.

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