Rechtsprechung zu § 194 BGB
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BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

Ausschlussfrist

Der vom Arbeitgeber vor der Antragstellung im Kündigungsschutzprozess schriftsätzlich angekündigte Klageabweisungsantrag stellt eine schriftliche Ablehnung der mit der Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer geltend gemachten Annahmeverzugsansprüche dar. Eine ausdrückliche schriftliche Ablehnungserklärung ist nicht erforderlich, wenn die Verfallklausel nur eine schriftliche Ablehnung verlangt (Bestätigung von BAG 20. März 1986 - 2 AZR 295/ 85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, zu B II 2 b der Gründe; Aufgabe von BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 510/ 00 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 145).

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BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

Ein einzelner Miterbe ist gemäß § 2039 Satz 1 BGB prozessführungsbefugt für eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung in ein Nachlassgrundstück, wenn damit ein zum Nachlass gehörender Anspruch durchgesetzt werden soll (im Anschluss an BGHZ 14, 251).

BGB § 2039 Satz 1; ZPO § 767

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BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 8/05 R

Abwicklung des Versorgungsausgleichs - Erstattung der Aufwendung auf Grund von Übertragungen von Rentenanwartschaften in einem Bagatellfall durch den Träger der Versorgungslast - Verjährung

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Träger der Versorgungslast an die Klägerin als Träger der Rentenversicherung Aufwendungen aufgrund von "Rentenanwartschaften" zu erstatten hat, die durch Entscheidung des Familiengerichts begründet worden sind.

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BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom Bemessungsentgelt zum Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Der Kläger begehrt die Feststellung eines höheren Geldwerts seines Rechts auf Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit). Er meint, ihm müssten von Verfassungs wegen höhere Rangstellenwerte für seine Beitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosenhilfe (Alhi) vom 1. Januar ...

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BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

Tatbestand: Die Parteien streiten über Arbeitsentgelt.

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BGH, 20.12.2005 - XI ZR 66/05

a) Ein Grundurteil beschwert eine Partei, soweit es für sie negative Bindungswirkung hat. Der bloße Anschein einer Bindungswirkung, der von einem in unzulässiger Weise die Höhe des Schadens behandelnden Grundurteil ausgeht, rechtfertigt die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht.

b) Der Anspruch des Darlehensgebers auf Nichtabnahmeentschädigung unterlag der 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a. F., nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a. F.

ZPO §§ 304, 542; BGB § 197 a. F.

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BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 28/05 R

Minderung der Arbeitslosenhilfe - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - befristetes Arbeitsverhältnis - Bestimmtheit der Norm - Begriff des Anspruchs nach Pflichtverletzung - Einzelanspruch in Abgrenzung vom Stammrecht

Tatbestand: Der Kläger wendet sich gegen die Minderung der ihm gewährten Arbeitslosenhilfe (Alhi) in der Zeit vom 23. Dezember 2003 bis zum 31. Dezember 2003 und vom 9. Februar 2004 bis 28. April 2004.

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BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - befristetes Arbeitsverhältnis - Bestimmtheit der Norm - Anspruchsentstehung nach Pflichtverletzung - Angabe des Endzeitpunktes bei Abmeldung wegen Aufnahme befristeter Beschäftigung - Verschulden

1. Die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ist auch bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen durch die Norm des § 37b SGB 3 ausreichend inhaltlich bestimmt.

2. Die Sanktion des § 140 SGB 3 setzt nicht voraus, dass nach der Pflichtverletzung ein neues Anwartschaftsrecht auf Arbeitslosengeld entstanden sein muss.

3. Meldet sich der Arbeitslose zur Aufnahme einer befristeten Beschäftigung unter Angabe des Endzeitpunkts aus dem Bezug von Arbeitslosengeld ab, bedarf es jedenfalls dann keiner persönlichen Arbeitsuchendmeldung, wenn dies von der Bundesagentur für Arbeit nicht ausdrücklich verlangt wird.

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BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R

Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - abgesenkter Freibetrag für das Beitrittsgebiet - Klarstellung durch das RVNG - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob und in welchem Umfang die Beklagte als Rentenversicherungsträger den monatlichen Zahlungsansprüchen des Klägers aus seinem Recht auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) ab Juli 2000 den anspruchsvernichtenden Einwand als ...

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BFH, 23.02.2005 - I R 9/04

Die Aufhebung eines für eine bestimmte Laufzeit begründeten Schuldverhältnisses gegen Entschädigung führt nicht zur Bildung eines passiven RAP.

KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; HGB § 250 Abs. 2

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