Rechtsprechung zu § 194 BGB
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BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Tatbestand: Die Parteien streiten um die zutreffende Vergütung der Klägerin.
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BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Tatbestand: Die Parteien streiten um die zutreffende Vergütung der Klägerin.
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BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Bei unterstellt gleichwertiger Arbeit - derselbe Arbeitswert bei auszuübenden Tätigkeiten als Pförtner und bei auszuübenden einfachen sowie angelernten Tätigkeiten in den Wirtschaftsbereichen (Reinigung, Küchen- und Wäschedienste) - werden durch die Einführung der Berufsgruppeneinteilung W durch die Anlagen 18 und 1d zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR DW) die betreffenden Mitarbeiterinnen nicht mittelbar diskriminiert.
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BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
Zusatzurlaub - Ablösung
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zusatzurlaub.
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BFH, 17.11.2004 - I R 96/02
Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, führt er seinem Betriebsvermögen ein um dieses Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zu. Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks führt.
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2; HGB § 242 Abs. 1, § 240 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1, § 246 Abs. 2, § 255 Abs. 1; BGB § 90, § 96, § 903
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BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 22/02 R
Krankenversicherung - Altersteilzeit - Freistellungsphase - entgeltliche Beschäftigung - Ruhen - Anspruch auf Krankengeld - geminderter Beitragssatz
Besteht im Rahmen der Altersteilzeit während einer Zeit der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt fort und ruht daher insofern der Anspruch auf Krankengeld, sind Beiträge nach dem geminderten Beitragssatz zu entrichten.
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BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03
Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist
1. Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.
2. Einseitige, nur den Arbeitnehmer belastende einzelvertragliche Ausschlussfristen sind jedenfalls dann unwirksam, wenn ein gekündigter Haustarifvertrag zweiseitig wirkende Verfallfristen vorsah.
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BFH, 25.02.2004 - I R 54/02
Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung für eine Pensionsverpflichtung sind in Höhe der verzinslichen Ansammlung der vom Versicherungsnehmer geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zuzüglich etwa vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) zu aktivieren.
EStG 1993 § 6a, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; HGB § 240 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3, § 255 Abs. 1, § 266 Abs. 2 B II 4; BewG § 95 Abs. 1, § 109 Abs. 1
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BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zum Abschluss eines Altersteilzeitvertrages mit dem Kläger verpflichtet ist.
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BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 108/03
Tarifauslegung - Arbeitszeitverkürzungstage - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - betriebliche Übung
Tatbestand: Die Parteien streiten über Arbeitszeitverkürzungstage. Der Kläger ist seit 1970 als Tiefdrucker bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 6. ...
