Rechtsprechung zu § 194 BGB
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BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung von Berufsausbildungszeiten - versicherungsfremde Leistung - Verfassungsmäßigkeit

1. Ein Anspruch auf Regelaltersrente, der erst im Zeitpunkt der Rechtsänderung (1. 1. 1997) fällig wird, hat nicht bis zu diesem Zeitpunkt iS der Übergangsregelung des § 300 Abs. 2 SGB 6 "bestanden".

2. Die teilweise Rücknahme der günstigeren Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung durch das WFG ist verfassungsgemäß.

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BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 114/95 R

Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Erhöhung des Grenzbetrags - Unterbrechung des Waisenrentenbezugs durch Wehr- bzw Zivildienst - subjektives Recht - Zahlungsanspruch

Wenn der Bezug einer Waisenrente am 31. 12. 1991 allein wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstpflicht unterbrochen war, ist nach deren Ende übergangsrechtlich (§ 311 SGB 6) eine Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung weiterhin nach altem Recht anzurechnen.

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BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus der Rentenversicherung nach § 93 Abs. 1 bis 3 SGB 6 ist mit Art 3 und 14 GG vereinbar, wenn § 93 Abs. 5 S 1 Nr. 2 SGB 6 (Bevorzugung der Unternehmerversicherung) verfassungskonform ausgelegt wird.

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