Rechtsprechung zu § 1945 BGB
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BGH, 20.07.2005 - XII ZR 301/02

Zur Darlegungs- und Beweislast eines zugewinnausgleichspflichtigen Ehegatten, wenn streitig ist, ob ein nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Anfangsvermögen ihm allein oder beiden Ehegatten anteilig zuzurechnen ist.

BGB §§ 1373, 1374 Abs. 2, 1945, 2346

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BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99

1. Ein Pflichtteilsberechtigter, der vom Erben den Pflichtteil aus dem vollen Wert des Nachlasses erhalten hat, braucht sich diese Zahlung auch nicht teilweise auf ein Nachvermächtnis anrechnen zu lassen, das nicht vom Erben, sondern von den Rechtsnachfolgern der Vorvermächtnisnehmerin zu erfüllen ist.

2. Das Nachvermächtnis kann erst nach dem Erbfall, aber schon vor Eintritt des Nachvermächtnisfalles ausgeschlagen werden.

BGB §§ 2307 Abs. 1 Satz 2, 2191, 2180

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