Rechtsprechung zu § 195 BGB
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163
BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00

Zum Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters eines Hausgrundstücks gegen den (damaligen) Eigentümer, der die nach dem Ende der staatlichen Verwaltung zurückgewonnene Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Grundstück wieder verliert, weil dem Restitutionsantrag eines NS-geschädigten Voreigentümers stattgegeben wird.

VermG § 11 Abs. 1, § 11 a Abs. 3, § 15 Abs. 1; BGB § 670

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142
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163
BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

1. Ist den Parteien bei Erklärung der Auflassung irrtümlich eine unschädliche Parzellenverwechslung unterlaufen, hat der Kläger lediglich Anspruch auf Erteilung einer der Form des § 29 GBO entsprechenden, die Falschbezeichnung richtigstellenden, Erklärung (Identitätserklärung). Der Übergang von einer Auflassungsklage zur Klage auf Abgabe der Identitätserklärung, die beide auf denselben Kaufvertrag gestützt werden, stellt keine Klageänderung, sondern eine qualitative Klagebeschränkung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO dar.

2. Wird im Falle der materiell-rechtlich notwendigen Streitgenossenschaft verfahrenswidrig ein Teilversäumnisurteil gegen einzelne Streitgenossen erlassen, erwächst dieses in formeller und materieller Rechtskraft, wenn es nicht von einem der betroffenen Streitgenossen angefochten wird. Ergeht gegen die übrigen Streitgenossen ein streitiges Urteil, hindert eine hiergegen von einem Streitgenossen eingelegte Berufung nur den Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils (im Anschluß an Senat, BGHZ 131, 376 ff). Diejenigen Streitgenossen, gegen die das rechtskräftige Teilversäumnisurteil ergangen ist, sind daher in der Berufungsinstanz nicht als Partei beteiligt. Gegen sie kann keine unselbständige Anschlußberufung eingelegt werden.

3. Übersehen Parteien, die sich auf den lastenfreien Übergang eines Grundstücks einigen, das Bestehen einer möglicherweise valutierten Hypothek, führt dies regelmäßig nicht zu einer fehlenden Einigung über den Kaufpreis. Ungeregelt bleibt lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen der Käufer Beseitigung des Rechtsmangels verlangen kann.

4. Hat ein Grundstückskäufer lediglich aufgrund einer den Vertragsparteien bei Erklärung der Auflassung irrtümlich unterlaufenen Parzellenverwechslung kein Eigentum erworben, kommt eine Durchbrechung der Verjährung nach § 472 Abs. 2 ZGB in Betracht, wenn der Kaufvertrag vollständig abgewickelt worden ist und die Parteien über mehr als 20 Jahre davon ausgegangen sind, der Eigentumswechsel sei wirksam vollzogen worden.

ZPO §§ 62, 256, 264 Nr. 2, 521; BGB § 155; EGBGB Art. 231 § 6; ZGB DDR §§ 472, 474

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143
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163
BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

1. Auch wenn sich das Berufungsgericht für eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entscheiden will, muß es zur Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozeßökonomie erwägen und erkennen lassen, daß es die Alternative zwischen einer Zurückverweisung und einer eigenen Sachentscheidung nach § 540 ZPO gesehen hat.

2. Werden bei einem Grundstückskauf weder in der Vertragsurkunde selbst konkrete Mieteinnahmen genannt, noch durch Verweis auf ein Maklerexpos', ein Inserat oder einen Mietvertrag einbezogen, so reicht allein die Vertragsklausel, die den Eintritt des Käufers in ein bestehendes Mietverhältnis regelt, nicht für die Zusicherung eines bestimmten Mietertrages aus.

ZPO §§ 538 Abs. 1 Nr. 3, 540; BGB §§ 459 Abs. 2, 463

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163
BGH, 08.12.2000 - V ZR 484/99

Tatbestand: Die Beklagten waren Eigentümer eines Eckgrundstücks in H. -H., auf dem um die Jahrhundertwende die Häuser S. und G. errichtet worden sind. Die Beklagten beabsichtigten, auf der Hofseite Fahrstühle an die Häuser anzubauen und ihren Dachstuhl zu Wohnungen auszubauen. Noch bevor die ...

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163
BGH, 08.12.2000 - V ZR 483/99

Tatbestand: Die Beklagten waren Eigentümer eines Eckgrundstücks in H. - H., auf dem um die Jahrhundertwende die Häuser S. und G. errichtet worden sind. Die Beklagten beabsichtigten, auf der Hofseite Fahrstühle an die Häuser anzubauen und ihren Dachstuhl zu Wohnungen auszubauen. Noch bevor die ...

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BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99

Tatbestand: Die Beklagten waren Eigentümer eines Eckgrundstücks in H. -H., auf dem um die Jahrhundertwende die Häuser S. und G. errichtet worden sind. Die Beklagten beabsichtigten, auf der Hofseite Fahrstühle an die Häuser anzubauen und ihren Dachstuhl zu Wohnungen auszubauen. Noch bevor die ...

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BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

Die Auslegungsregel, wonach allgemeine Ausgleichsklauseln im Zweifel Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung nicht mit umfassen, ist auch dann anzuwenden, wenn der Verzicht auf einen als Schadensersatz geschuldeten Versorgungsverschaffungsanspruch in Rede steht.

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148
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163
BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

Zur Bestimmtheit eines Feststellungsantrages.

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

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149
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163
BGH, 18.09.2000 - II ZR 15/99

Zur Tragweite des Haftungsverzichts einer GmbH gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer anläßlich seines Ausscheidens aus der Gesellschaft und der gleichzeitigen Amtsniederlegung.

GmbHG § 43 Abs. 2

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150
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163
BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

a) Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar.

b) Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.

BGB § 276 Fa

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