Rechtsprechung zu § 1950 BGB
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BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

Recht der offenen Vermögensfragen

Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil an einem Grundstück; Miteigentum nach Bruchteilen; Verfügung über den Anteil; Verkehrsfähigkeit; schädigungsfähiger Vermögenswert; Unmöglichkeit der Restitution aus Rechtsgründen


Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG setzt in den Fällen der Eigentumsaufgabe durch Erbausschlagung nicht voraus, dass das überschuldete Grundstück oder Gebäude insgesamt in Volkseigentum übernommen wurde. Gegenstand der Schädigung und der Restitution kann vielmehr auch ein Erbanteil an dem Grundstück oder Gebäude sein.

VermG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1; BGB §§ 1950, 1953, 2033

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