Rechtsprechung zu § 1953 BGB
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BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99
Recht der offenen Vermögensfragen
Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil an einem Grundstück; Miteigentum nach Bruchteilen; Verfügung über den Anteil; Verkehrsfähigkeit; schädigungsfähiger Vermögenswert; Unmöglichkeit der Restitution aus Rechtsgründen
Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG setzt in den Fällen der Eigentumsaufgabe durch Erbausschlagung nicht voraus, dass das überschuldete Grundstück oder Gebäude insgesamt in Volkseigentum übernommen wurde. Gegenstand der Schädigung und der Restitution kann vielmehr auch ein Erbanteil an dem Grundstück oder Gebäude sein.
VermG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1; BGB §§ 1950, 1953, 2033
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BVerwG, 25.10.2006 - 8 C 20.05
Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; die Maßgabe der Vermutungsregelung des Alliierten Rückerstattungsrechts; Erbausschlagung und Veräußerung oder Aufgabe von Vermögensgegenständen.
Die in § 1 Abs. 6 VermG in Bezug genommene gesetzliche Vermutungsregelung des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b REAO greift bei einer Erbausschlagung nicht ein.
VermG: § 1 Abs. 6 REAO: Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a und b
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BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, nach denen Restitutionsansprüche nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes (im folgenden: VermG) nicht an der Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung scheitern, wenn das vererbte Grundstück ...
