Rechtsprechung zu § 1967 BGB
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BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08

a) Der Gerichtsstand der Widerklage (§ 33 ZPO) gilt nicht für die Widerklage gegen den bisher am Verfahren nicht beteiligten Widerbeklagten.

b) Die Bestimmung des Gerichts der Klage als gemeinsam zuständiges Gericht für Klage und Widerklage ist nicht nur dann zulässig, wenn zumindest einer der Widerbeklagten dort seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

ZPO §§ 33, 36 Abs. 1 Nr. 3

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BFH, 05.06.2008 - IV R 76/05

Das Handeln eines Testamentsvollstreckers (hier: Dauervollstreckung) ist den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen zuzurechnen.

EStG § 15; BGB § 2209

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BFH, 19.04.2007 - VII R 45/05

Zur Erhaltung eines Mineralölsteuervergütungsanspruchs nach § 53 MinöStV hat derjenige, der eine Personengesellschaft mit versteuertem Mineralöl beliefert, den Kaufpreisanspruch nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen weitere in Betracht kommende Gesamtschuldner, wie z. B. gegen die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, geltend zu machen und soweit erforderlich gerichtlich zu verfolgen.

MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

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BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06

Gründe: Die Beschwerde ist unbegründet. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nicht vor. Das angefochtene Urteil beruht nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des ...

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BSG, 13.12.2005 - B 2 U 16/05 R

Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - zu Lebzeiten entstandene Beitragsschuld - Beitragshaftung der bisherigen Unternehmen als Nachwirkungspflicht - Erbe des bisherigen Unternehmers - hoheitliche Regelungsbefugnis des Unfallversicherungsträgers - Beitragsfestsetzung durch Verwaltungsakt - Unternehmerwechsel

Beitragsforderungen des Unfallversicherungsträgers sind gegen die Erben des verstorbenen Unternehmers durch Verwaltungsakt geltend zu machen.

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BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung - Geschäftsgrundlage

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen, über Vergütungsansprüche der Klägerin und in diesem Zusammenhang über die Frage, ob das zwischen der Klägerin und dem Rechtsvorgänger der Beklagten begründete Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis anzusehen ist.

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BGH, 15.03.2005 - VI ZR 356/03

Zur Haftung nach den §§ 44 bis 51 Luftverkehrsgesetz bei einem sogenannten "Schnupperflug".

LuftVG (1999) § 33 Abs. 1 Satz 2, §§ 44 bis 51

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BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit - Verrechnungslage - Verrechnungserklärung - Ermächtigung - Bestimmtheit der Forderung - Art - Umfang - Fälligkeit - Bestandskraft bzw Rechtskraft

Tatbestand: Die Klägerin wendet sich als Sonderrechtsnachfolgerin gegen die Verrechnung eines Teils eines Anspruchs auf Rentennachzahlung aus dem Recht ihres am 9. Juni 1996 verstorbenen Ehemannes H. B. S. (Versicherter) mit "Ansprüchen" der beigeladenen Bundesanstalt für Arbeit (BA).

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BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

Den Gründungskommanditisten als Vertragspartnern von neu beitretenden Anlegern obliegt auch die Verpflichtung zur vollständigen Aufklärung über Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit der konkreten Kapitalanlage.

BGB §§ 195, 276 Abs. 1 a. F.; HGB § 161 Abs. 1

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BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe, Übernahme bei Umzug in eine unangemessen teure Unterkunft; Unterkunftskostenzuschuss, kein Anspruch auf -; Regelsatzverordnung-Änderung F. 1996, Geltung der Änderung nur für nach ihrem In-Kraft-Treten eingegangene Mietverhältnisse.

Gründe: I. Die Klägerin zu 1 und die übrigen Erben des ursprünglichen Klägers zu 2, des verstorbenen Ehemannes der Klägerin zu 1, begehren die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung der Unterkunftskosten in Höhe von 808, 20 DM zuzüglich Heizkosten für die Zeit vom 1. April ...

BSHG §§ 11, 12; Regelsatzverordnung (F. 1962) § 3 Abs. 1; Regelsatzverordnung (F. 1996) § 3 Abs. 1 Satz 3

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