Rechtsprechung zu § 199 BGB
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BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02
a) Der Anspruch aus § 988 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB a. F.
b) Nach § 988 BGB herauszugebende Gebrauchsvorteile stellen auch dann keine wiederkehrenden Leistungen i. S. d. § 197 BGB a. F. dar, wenn sie nach dem objektiven Mietzins zu berechnen sind.
c) Der Begriff der wiederkehrenden Leistungen in § 258 ZPO einerseits und § 197 BGB a. F. andererseits ist wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Vorschriften nicht deckungsgleich.
BGB § 197 a. F.
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BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02
Ausschlußfrist und Betriebsübergang
Tatbestand: Die Parteien streiten zuletzt noch über die Zahlung von Annahmeverzugslohn sowie einen Teilbetrag eines 13. Monatseinkommens.
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BGH, 13.06.2002 - IX ZR 196/01
Zum Schaden aus der verzögerten Einreichung einer notariellen Urkunde.
BeurkG § 53
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EuGH, 11.10.2001 - C-77/99
Schiedsklausel - Finanzielle Unterstützung im Energiesektor - Thermie-Programm - Nichterfüllung eines Vertrages - Kündigung - Anspruch auf Erstattung eines Vorschusses
1. Die Oder-Plan Architektur GmbH wird im Wege eines Versäumnisurteils als Gesamtschuldnerin mit der NCC Deutsche Bau GmbH und der Esbensen Consulting Engineers verurteilt, an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften 54 510 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 12 077, 09 Euro für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 15. Januar 1999 zu zahlen.
2. Die NCC Deutsche Bau GmbH und die Esbensen Consulting Engineers werden gesamtschuldnerisch verurteilt, als Gesamtschuldner mit der Oder-Plan Architektur GmbH an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften 54 510 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 12 077, 09 Euro für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis 15. Januar 1999 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Oder-Plan Architektur GmbH, die NCC Deutsche Bau GmbH und die Esbensen Consulting Engineers tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens.
