Rechtsprechung zu § 202 BGB
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BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04
Der Lauf der Verjährungsfrist nach § 68 StBerG wird seit 1. Januar 2002 durch Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt.
StBerG § 68; BGB § 203
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BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (im Anschluss an Senat, BGHZ 162, 30). Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet.
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BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99
Zum Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs, wenn der geschädigte Mandant rechtzeitig vor Eintritt der Primärverjährung einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Regreßanspruchs beauftragt.
BGB § 675; StBerG § 68
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BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98
a) Zur Frage der Beendigung der Verjährungsunterbrechung, wenn das Gericht nach Abweisung der Klage gegen einen Streitgenossen das Ruhen des Verfahrens gegen den anderen Streitgenossen anordnet und dieser das Verfahren erst nach Beendigung eines Rechtsmittelverfahrens über das Teilurteil aufnimmt.
b) Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens stellt kein "Weiter-betreiben" des Prozesses im Sinne von § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB dar.
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BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 2/00 R
Gründe: I. Die Beklagte fordert vom Kläger den Betrag von 2. 268 DM zurück, den dieser als Arbeitgeberausgleich für die Entgeltfortzahlung an seinen Sohn erhalten hat.
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BSG, 17.11.1999 - B6 KA 14/99 R
Gründe: I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der klagenden Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) Niedersachsen Ansprüche gegen die beklagte Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung zahnärztlichen Honorars für die im Quartal IV/ 1989 erfolgte Behandlung von heilfürsorgeberechtigten ...
