Rechtsprechung zu § 2039 BGB
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BVerwG, 14.10.2002 - 8 B 104.02
Gründe: Die Beschwerde der Kläger ist unbegründet. Die Voraussetzungen für die begehrte Zulassung der Revision liegen nicht vor.
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BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe für die Rechtsverfolgung durch einen Nachlaßpfleger im Namen unbekannter Erben.
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BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06
a) Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber seinem Lebensversicherer, ein Dritter sei für die Todesfallleistung bezugsberechtigt, beinhaltet - bezogen auf das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Dritten - regelmäßig den konkludenten Auftrag, dem Dritten nach Eintritt des Versicherungsfalles das Zuwendungsangebot des Versicherungsnehmers zu überbringen.
b) Ob der Dritte die Versicherungsleistung im Verhältnis zu den Erben des Versicherungsnehmers behalten darf, beantwortet grundsätzlich allein des Valutaverhältnis (Fortführung von BGHZ 157, 79, 82 f. und der Senatsurteile vom 25. April 1975 - IV ZR 63/ 74 - VersR 1975, 706 unter 1 a; 1. April 1987 - IVa ZR 26/ 86 - VersR 1987, 659 unter 2).
c) Erlangt der Dritte nach dem Tode des Versicherungsnehmers Kenntnis von seiner Bezugsberechtigung und fordert er deshalb vom Versicherer die Todesfallleistung, so wird ihm ein Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers nicht schon dadurch übermittelt, dass der Versicherer Unterlagen zur Prüfung des Sachverhalts (hier die Übersendung des Versicherungsscheins und einer Sterbeurkunde) anfordert.
d) Zur Auslegung einer an den Versicherer gerichteten Erklärung, nach deren Wortlaut die Erben des Versicherungsnehmers allein die im Deckungsverhältnis eingeräumte Bezugsberechtigung des Dritten anfechten.
e) § 120 BGB ist nicht anzuwenden, wenn der dem Boten erteilte Auftrag vor Übermittlung der Erklärung an den Empfänger wirksam widerrufen wurde.
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BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/07
Der Geschäftsführer ohne Auftrag, der ein Mietgrundstück verwaltet, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, gegenüber dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen auszusprechen.
BGB § 677
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BSG, 05.02.2008 - 2 U 18/06
Tatbestand: Streitig ist, ob ein Anspruch des am 11. Oktober 2001 verstorbenen Ehegatten (V) der Klägerin auf Übergangsleistungen auf die Klägerin als Rechtsnachfolgerin übergegangen ist.
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BVerwG, 19.12.2007 - 8 C 8.07
Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung; hinreichend konkrete Bezeichnung des Berechtigten; Individualisierbarkeit eines Miterben; Vollmachterteilung durch den Erben.
Für eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung ist es unerheblich, wie sich die Rechtsposition des Antragstellers zum Zeitpunkt seines Antrags erbrechtlich darstellt. Es reicht aus, dass der Berechtigte (Miterbe) innerhalb der Frist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG nach dem Erblasser individualisierbar ist.
VermG § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30a Abs. 1 Satz 1
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BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07
a) Der Anspruch aus Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 4 EGBGB ist auch dann gegen die (in Liquidation fortbestehende) LPG zu richten, wenn diese in ihrem Eigentum stehende Gebäude im Rahmen einer gescheiterten Umwandlung an das neu gegründete Unternehmen übergeben hat und nicht mehr selbst nutzt.
b) In einem Rechtsstreit über diesen Anspruch ist das Zivilgericht jedenfalls dann nicht an eine behördliche Feststellung des Gebäudeeigentümers (Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 1 EGBGB) gebunden, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Anspruch bereits verjährt war.
EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Sätze 1 und 4, Art. 233 § 2b Abs. 1 und 3; GG Art. 19 Abs. 4
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BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04
a) Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen.
b) Ein eröffnetes öffentliches Testament stellt in der Regel einen ausreichenden Nachweis für sein Erbrecht dar.
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BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03
Höhe des Anspruchs; Kürzung der Bemessungsgrundlage; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge; Degression; Anteilsdegression; Gesamtdegression; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandsgemeinschaft; Bruchteilsgemeinschaft; Berechtigter; Geschädigter; Unmittelbar Geschädigter; Stichtagsberechtigter; Stichtagsberechtigung
Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ist derjenige, der durch die den Entschädigungsanspruch oder den Anspruch auf Ausgleichsleistung auslösende Maßnahme unmittelbar geschädigt wurde. Die Anteilsdegression nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der unmittelbar Geschädigte als "Stichtagsberechtigter" auch noch zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Vermögensgesetzes gelebt hat.
AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2; EntschG § 7 Abs. 1, 7 Abs. 2 Satz 3, Satz 4
