Rechtsprechung zu § 204 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

51
von
90

BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.

Volltext bei lexetius.com

52
von
90

BSG, 19.04.2007 - B 3 P 6/06 R

Rückzahlung von Pflegegeld aus der privaten Pflegeversicherung wegen ungerechtfertigter Bereicherung - Leistungszusage als deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Ausschluss von Einwendungen gegen die vertragliche Leistungspflicht

Tatbestand: Die klagende Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), eine Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, verlangt von dem Beklagten die Rückzahlung von Pflegegeld in Höhe von 12. 209, 65 Euro, weil er in der Zeit von April 1995 bis ...

Volltext bei lexetius.com

53
von
90

BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

Soll der Insolvenzgrund allein aus der Forderung des antragstellenden Gläubigers hergeleitet werden, kann die Berechtigung einer vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede grundsätzlich nur im Prozesswege überprüft werden.

InsO § 14

Volltext bei lexetius.com

54
von
90

BGH, 09.01.2007 - VI ZR 139/06

§ 3 Nr. 8 PflVG ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn ein Unfallgeschädigter oder sein Rechtsnachfolger wegen unstreitiger Verjährung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers nach Ablauf von zehn Jahren (§ 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PflVG) ausschließlich den Schädiger verklagt.

PflVG § 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2, Nr. 8

Volltext bei lexetius.com

55
von
90

BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 737/04

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kostenfestsetzung in einem zivilprozessrechtlichen Mahnverfahren.

Volltext bei lexetius.com

56
von
90

BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04

Werden einzelne, in der Vergangenheit fällig gewordene Unterhaltsansprüche längere Zeit nicht verfolgt, kann ihrer Durchsetzung der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Der Verwirkung unterliegt aber nur der jeweilige Anspruch als solcher und nicht etwa der bloße Umstand, dass sich der Unterhaltsschuldner insoweit in Verzug befindet.

BGB §§ 242, 1585 b Abs. 2, 1613 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

57
von
90

BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

Der Architekt schuldet als Sachwalter des Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und von der sich daraus ergebenden Rechtslage. Von der Ursächlichkeit der Verletzung dieser Pflicht für den eingetretenen Schaden ist auszugehen, wenn der Auftraggeber bei entsprechender Aufklärung rechtzeitig gegen den Architekten vorgegangen wäre. Hierfür spricht eine tatsächliche Vermutung. Der aus der ursächlichen Verletzung der Pflicht folgende Schadensersatzanspruch geht dahin, dass die Verjährung der gegen den Architekten gerichteten Gewährleistungsansprüche als nicht eingetreten gilt.

BGB §§ 195, 276, 631, 635 a. F.

Volltext bei lexetius.com

58
von
90

BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R

Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung - Bindung des Verwaltungsaktes

Der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge entsteht und verjährt nicht, solange dem Berechtigten gegenüber durch Verwaltungsakt verbindlich das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt ist.

Volltext bei lexetius.com

59
von
90

BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

1. Verletzt ein Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes seine Pflichten nach § 81 Abs. 1 Satz 2 und § 82 SGB IX, frei werdende Stellen frühzeitig zu melden und mit der Agentur für Arbeit wegen der Vermittlung arbeitsloser und arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen Verbindung aufzunehmen sowie die schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch zu laden, rechtfertigt das die Vermutung, er benachteilige schwerbehinderte Beschäftigte wegen ihrer Behinderung iSv. § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX aF.

2. Ein Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes kann diese Vermutung nicht allein mit dem Hinweis widerlegen, der schwerbehinderte Bewerber erfülle nicht den in der Stellenausschreibung verlangten formalen Ausbildungsabschluss einer bestimmten Hochschulart. Der öffentliche Arbeitgeber ist gehalten, das Anforderungsprofil ausschließlich nach objektiven Kriterien festzulegen. Ansonsten würde der Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes das durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistete Recht auf Zugang zu einem öffentlichen Amt einschränken, ohne dass dies durch Gründe in der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Bewerbers gerechtfertigt wäre. Daher ist es unzulässig, einen für die Art der auszuübenden Tätigkeit nicht erforderlichen Ausbildungsabschluss einer bestimmten Hochschulart (hier: Fachhochschuldiplom) zu verlangen. Bewerber mit gleichwertigen Bildungsabschlüssen dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Volltext bei lexetius.com

60
von
90

BGH, 10.08.2006 - IX ZR 28/05

Der Insolvenzverwalter kann beim VOB-Bauvertrag in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptunternehmers von dem Nachunternehmer Minderung statt Nachbesserung verlangen, wenn dem Bauherrn wegen der Mängel an dem Bauwerk nur eine Insolvenzforderung zusteht.

VOB/ B § 13 Nr. 6; InsO § 1 Satz 1, §§ 38, 45, 87, 103

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht