Rechtsprechung zu § 2059 BGB
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BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 311/04

Zur Instandhaltungspflicht des Vermieters, dem der Nießbrauch an der Mietsache zusteht, gegenüber dem Eigentümer, der die Sache gemietet hat.

BGB §§ 242, 535, 1041

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