Rechtsprechung zu § 209 BGB
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BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

1. Zu den Voraussetzungen einer Verjährungshemmung durch ein sogenanntes Stillhalteabkommen.

2. Die Erteilung einer Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren stellt hinsichtlich des Leistungsanspruches grundsätzlich kein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB dar (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 19. Juni 1985 - IVa ZR 114/ 83 - FamRZ 1985, 1021, 1022).

3. Betreiben die Parteien das Zugewinnausgleichsverfahren nicht weiter, so kommt es in der Regel zu einer Beendigung der Verjährungsunterbrechung nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB auch dann, wenn der Grund für das Nichtbetreiben außergerichtliche Verhandlungen der Parteien über Höhe und Ausgleich des Zugewinns sind.

BGB §§ 202 Abs. 1, 208, 211 Abs. 2

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BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, hemmt die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen unterblieben ist und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.

BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3

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BGH, 30.07.2008 - XII ZR 18/07

Die nach § 1600 e Abs. 1 Nr. 3 BGB sowohl gegen den rechtlichen Vater als auch gegen das Kind zu erhebende Anfechtungsklage des leiblichen Vaters im Sinne des § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann nur Erfolg haben, wenn die Anfechtungsfrist des § 1600 b Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber beiden Beklagten gewahrt ist. Diese sind notwendige Streitgenossen im Sinne des § 62 ZPO; die Wahrung der Frist im Verhältnis zu einem von ihnen entfaltet aber nicht auch Wirkung gegenüber dem anderen (BGHZ 131, 376, 380 f.).

BGB §§ 1600 Abs. 1 Nr. 2, 1600 b Abs. 1 Satz 1, 1600 e Abs. 1 Satz 1; ZPO § 640 h Abs. 2

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BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07

Ein Bauträger, der vom Erwerber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zurückfordern kann, muss sich diesen Anspruch grundsätzlich nicht nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung auf seinen Schadensersatzanspruch gegen seinen Auftragnehmer wegen dieser Mängel am Werk anrechnen lassen.

Eine Anrechnung kommt erst in Betracht, wenn er den Rückzahlungsanspruch realisiert hat und feststeht, dass er vom Erwerber künftig wegen dieser Mängel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/ 06, BGHZ 173, 83).

VOB/ B § 13 Nr. 7; BGB §§ 242, 635 a. F.

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BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 358/07

Baugewerbe - Montage von Gewächshäusern - Urproduktion

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte Beiträge nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Dezember 1998 bis Dezember 2004 zu leisten hat.

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BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung bei unzureichender Belehrung des Versicherungsträgers- kostenrechtlicher Status bei Rückabwicklung von Beitragszahlungen aus fehlgeschlagenen Versicherungsverhältnissen

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Erstattung von der Klägerin für die Zeit vom 1. 1. 1994 bis 31. 12. 1996 getragener Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

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BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

a) Die Verjährung wird nur durch eine zulässige Streitverkündung gehemmt.

b) Im Prozess gegen den subsidiär haftenden Notar ist die Streitverkündung gegen einen vorrangig haftenden Schädiger unzulässig.

BGB § 204 Abs. 1 Nr. 6; ZPO §§ 72, 73

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BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

a) Solange die Vergütung des Insolvenzverwalters nicht bestandskräftig festgesetzt ist, unterliegt der dahingehende Anspruch der regelmäßigen Verjährung.

b) Durch die Stellung eines Vergütungsantrags wird die Verjährung des Insolvenzverwaltervergütungsanspruchs gehemmt.

c) Ist das Insolvenzverfahren zu einem Zeitpunkt beendet worden, zu dem die Verwertungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen oder noch nicht einmal aufgenommen waren, muss im Rahmen der Bemessung der Verwaltervergütung auch der Ertrag der noch nicht verwerteten, einem Absonderungsrecht unterliegenden Massegegenstände Teil der Berechnungsgrundlage sein. Wären solche Gegenstände auch ohne die vorzeitige Beendigung des Verfahrens nicht verwertet worden, sind sie nicht zu berücksichtigen.

InsO § 63; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1; BGB a. F. §§ 195, 196 Abs. 1 Nr. 15, § 198, 201, 209; BGB n. F. § 195, 199, 204; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1, 2, 4

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BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK - Verjährung - Verjährung einer Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung auch nach dem 31. 12. 2007 - Streitwert der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen

Tatbestand: Die klagende Krankenkasse nimmt die beklagte Universitätsklinik im Wege der Stufenklage auf Herausgabe der medizinischen Unterlagen von 8 Behandlungsfällen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg zwecks Prüfung der sachlichen Richtigkeit der erfolgten ...

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BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch Klageerhebung beim Sozialgericht - Konkretisierung des Klageanspruchs

Tatbestand: Streitig ist die Rückzahlung einer Fallpauschale für eine Krankenhausbehandlung. In dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus gebar eine Versicherte der klagenden Krankenkasse am 18. Juni 1996 Zwillinge. Es handelte sich um Frühgeburten zwischen dem 225. und 259. ...

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