Rechtsprechung zu § 2100 BGB
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BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 330/03

Vereinigen sich die Bruchteile eines Erbbaurechts in der Hand eines Inhabers, ist die Teilungsversteigerung zulässig, wenn ein Bruchteil dem Inhaber als Vorerben zusteht.

ZVG § 180 Abs. 1

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BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 11.02

Rückgabeanspruch; Abtretung; Vorerbe; Nacherbe; Schlusserbe; Verfügungsbeschränkung; Vermögenswert; Eigentum; Anwartschaftsrecht; dingliches Recht; Treuhand; Treugeber; Treuhänder; Eigentumsverschaffungsanspruch; Vollmacht, Auflassungs-.

Die Rechtsposition des als "Westerwerbers" geltenden Treugebers ist auch dann kein restitutionsfähiger Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG, wenn ihm der Treuhänder hinsichtlich des in der DDR belegenen Grundstücks (Treuguts) eine Auflassungsvollmacht für ein Insichgeschäft erteilt hatte.

VermG § 2 Abs. 2 Satz 1; § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2; BGB §§ 2110 ff.

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BFH, 21.12.2000 - II B 18/00

Gründe: I. Der 1992 verstorbene W bestimmte in einem notariellen Testament vom … seine Ehefrau (E) zu seiner nicht befreiten Vorerbin und die Klägerinnen und Beschwerdeführerinnen (Klägerinnen) zu seinen Nacherbinnen zu 6/ 10 Anteilen (Klägerin zu 1) bzw. zu je 2/ 10 Anteilen (Klägerinnen zu 2 ...

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BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98

Sind Erben hinsichtlich eines Gesamthandanteils zusätzlich Nacherben, so kann bei einer Erbauseinandersetzung zwischen ihnen und dem Vorerben, der auf den Vorerben übertragene Nachlaßgegenstand mit Mitteln der Erbschaft im Sinne des § 2111 Abs. 1 BGB erworben worden sein (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urt. v. 3. Dezember 1958, V ZR 98/ 57, LM § 242 [Ca] Nr. 13; BGHZ 40, 115, 122 f).

BGB § 2111 Abs. 1

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