Rechtsprechung zu § 2106 BGB
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BFH, 20.04.2004 - IX R 5/02

Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, die dazu führen, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23 EStG a. F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird.

EStG 1990 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

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BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03

Der im Zivilgesetzbuch der DDR nicht mehr vorgesehene Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer konnte auch nach dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1976 entstehen, wenn der Erbfall vor diesem Zeitpunkt eingetreten war; er unterliegt der regelmäßigen bzw. erbrechtlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren.

BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2, § 2018; BGB a. F. § 195

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