Rechtsprechung zu § 2113 BGB
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BGH, 12.03.1999 - V ZR 243/97
Der Verzicht des befreiten Vorerben auf das Eigentum an einem praktisch unverkäuflichen Mietwohngrundstück in der DDR, das nur Kosten verursacht hat, ist den Nacherben gegenüber wirksam.
BGB § 2113 Abs. 2
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BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00
Vermögensrecht
Klagebefugnis eines Nacherben
Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen. (im Anschluss an Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20. 97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122).
VwGO § 42 Abs. 2; VermG § 1 Abs. 2 und 3; BGB §§ 2112, 2113, 2139
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BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
Gründe: I. Der Kaufmann A war als Kommanditist am Festkapital der A GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Er wurde im Jahr 1982 aufgrund Testaments von der Mutter der Beigeladenen, B, zu 1/ 2 als Vorerbin beerbt. Nacherbin sollte u. a. die Beigeladene werden. Im Jahr 1987 wurde eine Entnahme der ...
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BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 330/03
Vereinigen sich die Bruchteile eines Erbbaurechts in der Hand eines Inhabers, ist die Teilungsversteigerung zulässig, wenn ein Bruchteil dem Inhaber als Vorerben zusteht.
ZVG § 180 Abs. 1
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BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99
a) Ein Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nacherben verpfändet und die Verpfändung im Grundbuch gleichfalls eingetragen ist. Aus diesem Grunde ist hier für die Festsetzung eines Zuzahlungsbetrags nach den §§ 50, 51 ZVG ebensowenig Raum.
b) Die Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten Gebots bestehen auch gegenüber dem Vollstreckungsschuldner.
c) Zur Darlegung des aus einer fehlerhaften Zwangsversteigerung entstandenen Schadens und zum Ersatz der Kosten eines erfolglosen Vorprozesses.
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BGH, 26.01.2005 - IV ZR 296/03
Ein Alleinerbe oder alleiniger Vorerbe kann zugleich Erbentestamentsvollstrecker sein, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf die sofortige Erfüllung eines Vermächtnisses beschränkt und das Nachlaßgericht bei groben Pflichtverstößen einen anderen Testamentsvollstrecker bestimmen kann.
BGB § 2197
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BFH, 20.04.2004 - IX R 5/02
Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, die dazu führen, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23 EStG a. F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird.
EStG 1990 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a
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BGH, 16.04.2004 - BLw 27/03
Im Falle der Vor- und Nacherbschaft genügt es für einen Antrag auf Ersuchen um Löschung des Hofvermerks nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO, wenn nur bestimmte Personen als Nacherben in Betracht kommen und diese alle, wie auch der Vorerbe, die Hofaufgabeerklärung abgegeben haben.
HöfeVfO § 3 Abs. 1 Nr. 2
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BGH, 04.03.2004 - IX ZR 463/00
Wer unter aufschiebender Bedingung einen GmbH-Anteil erworben hat, erleidet bei Pfändung des Rechts durch einen Gläubiger des Veräußerers keinen Schaden, wenn der Notar durch weisungswidrige Auszahlung der Kaufpreisvaluta an Zessionare des Veräußerers den Bedingungseintritt herbeiführt.
