Rechtsprechung zu § 213 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
4
BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (im Anschluss an Senat, BGHZ 162, 30). Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet.

BGB §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200

Volltext bei lexetius.com

2
von
4
BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von Honorarberichtigungsbescheiden durch Bescheide im Rahmen der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

Tatbestand: Umstritten sind Honorarrichtigstellungen für die Quartale III/ 1997 bis I/ 1998.

Volltext bei lexetius.com

3
von
4
BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

1. Der Erbe, der ein Grundstück aus der Bodenreform vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 veräußert hat, braucht den hierfür erhaltenen Erlös auch insoweit nicht einem "Besserberechtigten" herauszugeben, als er dadurch Nachteile erlitten hat oder erleiden wird, dass er im Vertrauen auf den erhaltenen Erlös seinen Beruf aufgegeben hat und diesen nicht wieder aufnehmen kann.

2. Die Klage auf Herausgabe des Erlöses für ein Grundstück aus der Bodenreform gem. Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB unterbricht auch die Verjährung eines Anspruchs, der gem. § 281 Abs. 1 BGB a. F. funktionell an die Stelle des Herausgabeanspruchs getreten ist.

EGBGB (1996) Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2; BGB §§ 209, 281 Abs. 1 a. F.

Volltext bei lexetius.com

4
von
4
BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

Die urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage in einem anderen Verfahren ermöglicht regelmäßig auch dann keine verfahrensrechtlich zulässige Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen, wenn sich in der Akte des anderen Verfahrens Vermerke über die Umstände der seinerzeitigen Vernehmung finden.

Zu den Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung des mit Mahnbescheidsantrag geltend gemachten Anspruchs.

ZPO §§ 286 B, G; 690, 693

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht