Gesetzesstand: 1. Juli 2008
Urteilsübersichten zu § 2133 BGB:
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Rechtsprechung zu § 2133 BGB
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BGH, 26.09.2001 - IV ZR 198/00
Nimmt die als Vorerbin eingesetzte Ehefrau des Erblassers ihr Pflichtteilsrecht nicht in Anspruch (§ 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB), liegt darin keine Schenkung zugunsten des Nacherben, die Pflichtteilsergänzungsansprüche nach der Ehefrau begründen könnte.
BGB § 2325 Abs. 1
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