Rechtsprechung zu § 2139 BGB
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BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00
Vermögensrecht
Klagebefugnis eines Nacherben
Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen. (im Anschluss an Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20. 97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122).
VwGO § 42 Abs. 2; VermG § 1 Abs. 2 und 3; BGB §§ 2112, 2113, 2139
