Rechtsprechung zu § 214 BGB
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BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

1. Das in den §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer. Es schützt auch Arbeitgeber, die kein Handelsgewerbe betreiben.

2. Solche Arbeitgeber können in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverstoß eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche geltend machen. Für die Verjährung der Ansprüche gilt die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB.

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BGH, 18.06.2007 - II ZR 86/06

a) Erwirbt der Gesellschafter einer GmbH von seinen Mitgesellschaftern deren Geschäftsanteile unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung und hat die Gesellschaft den Veräußerern in einem Bankdepot befindliche Wertpapiere zur Sicherung der Kaufpreisforderung übertragen, so sind sowohl die Anteilsveräußerer als auch der Erwerber Adressaten des Kapitalerhaltungsgebots des § 30 GmbHG.

b) Haften Anteilsveräußerer und Erwerber bei einem Verstoß gegen das Auszahlungsverbot als Gesamtschuldner auf Rückerstattung (§ 31 GmbHG, § 421 BGB), so kann die Gesellschaft die Leistung grundsätzlich nach ihrem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil - ohne Rücksicht auf etwaige Ausgleichs- und Regresspflichten der Gesamtschuldner im (Innen-) Verhältnis zueinander - fordern.

c) Für die Entstehung des Erstattungsanspruchs nach §§ 31, 30 GmbHG ist bei einer Sicherheitenbestellung in Form der Sicherungsübertragung von in einem Bankdepot befindlichen Wertpapieren nicht der Zeitpunkt der effektiven Auskehr des Verwertungserlöses, sondern bereits derjenige der Verwertung des Sicherungsgutes selbst maßgeblich.

d) Hat der Lauf der Verjährungsfrist des § 31 Abs. 5 Satz 1, Halbs. 2 GmbHG a. F. (= § 31 Abs. 5 Satz 2 GmbHG n. F.) mit der Verwertung des Sicherungsgutes begonnen, so wird durch die anschließende Auszahlung des Erlöses keine neue Verjährungsfrist in Gang gesetzt.

GmbHG §§ 30, 31; BGB § 421

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BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

Soll der Insolvenzgrund allein aus der Forderung des antragstellenden Gläubigers hergeleitet werden, kann die Berechtigung einer vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede grundsätzlich nur im Prozesswege überprüft werden.

InsO § 14

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BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - tarifliche Ausschlussfrist

Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Gesamtbetriebsrat errichtet werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Gemeinschaftsbetriebe.

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BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

Macht ein Arbeitnehmer gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB Erfüllungsansprüche geltend, finden tarifliche Ausschlussfristen Anwendung. Hat der Arbeitnehmer zuvor gegenüber dem vermeintlichen Arbeitgeber Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht, wird hierdurch das Erlöschen der Ansprüche verhindert. Diese Wirkung bleibt bestehen, wenn der Arbeitnehmer später diese Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht erhebt.

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BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

Tatbestand: Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen einer Hepatitis-C-Infektion der Klägerin.

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BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R

Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung von Forderungen aus Vertragsleistungen - Zuzahlung durch Versicherten steht Leistungserbringer zu

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, wer das Inkassorisiko bei der Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln - Bandagen, Einlagen und Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie - trägt, wenn Versicherte die ihnen obliegende Zuzahlung nicht leisten.

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BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R

Besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes - Fehlen einer gültigen und anwendbaren Ermächtigungsgrundlage - Offensichtlichkeit - Rücknahmeanspruch - unzulässige Rechtsausübung

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin der Beklagten den Wert der nach dem Tod des Versicherten E. C., ihres Schwiegervaters, auf dessen Konto überwiesenen Rentenbeträge von 837. 483, 57 DM und den Wert von Geburtstagsgaben, welche die Beklagte aus Anlass von ...

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BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03

Bei einem Berliner Testament mit Verwirkungsklausel (Pflichtteilsklausel) kann der Eintritt der auflösenden Bedingung grundsätzlich auch nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten, nach Annahme der Schlusserbschaft und nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstverstorbenen herbeigeführt werden.

BGB §§ 2269 Abs. 1, 2075, 2084

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BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (im Anschluss an Senat, BGHZ 162, 30). Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet.

BGB §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200

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