Rechtsprechung zu § 2162 BGB
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BGH, 16.03.2005 - IV ZR 246/03

1. Die Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR auf einen im Westen lebenden Vermächtnisnehmer war auf Dauer unmöglich, wenn das Grundstück gemäß § 6 der Vermögenssicherungsverordnung vom 17. Juli 1952 in staatliche Verwaltung genommen worden war.

2. Zur Verjährung eines Anspruchs aus § 281 BGB a. F., der mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes entstanden ist.

BGB § 2174; BGB 1900 § 275 Abs. 1, §§ 195, 281

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